Autofahren ohne Fahrerlaubnis: Das ist kein Kavaliersdelikt!
Ohne Fahrerlaubnis gefahren: Die Strafe ist hoch
Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe!
Schon beim ersten mal geht es in den Knast da ist MPU das geringste Problem bei solchen Schwarz Fahrern .
Und dann wird die der Schein wohl auf Lebenszeit mit Recht aberkannt !
So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe.
Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen 1/2 Jahresbruttolohn und das Auto ist dann auch weg egal wen es gehört das musst du dann auch voll bezahlen wen nicht Eigentum .
Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen.
Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft.
Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.
Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer:
Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung.
Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich:
Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.