Welche Strafe bei fahren mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen in der Probezeit?

2 Antworten

Du hast ein Fahrzeug ohne Zulassung gefahren, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gem FZV.

Neben einem Bußgeld gibt es einen Punkt in Flensburg, was in der Probezeit gilt, steht in der Anlage 12 zur FeV. Demnach ist es nach 2.2 eindeutig ein A-Verstoß

Weitere "Info" bekommst du demnächst vom Amt inkl Nennung aller Gebühren, Auflagen und Eintragungen, ebenso der Halter des Fahrzeuges. Und ob du bisher nie auffällig warst, spielt hier keine Rolle. Du bist nun auffällig geworden und das bleibt erstmal die nächsten 10 Jahre in den Akten.

Das mit den 10 Jahren stimmt nicht das hat der Polizist mir versichert

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