Strafe, wenn man ein Auto mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen auf öffentlicher Straße parkt?

3 Antworten

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Das Parken eines nicht zugelassenen Fahrzeugs auf öffentlichem Grund und Boden ist verboten.

Hier mal ein Zitat dazu:

Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 16 Abs.1 StrG ohne Erlaubnis eine Straße benutzt (§ 54 Abs.1 Nr.1 StrG). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist die Gemeinde, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt oder die Gemeinde für die Entscheidung über die Sondernutzung (Ortsdurchfahrten bei Landes- und Kreisstraßen) zuständig ist (§ 54 Abs.3 Nr.1a StrG).

Du kannst das also nicht abschleppen lassen, aber die zuständige Behörde informieren.

Informiere das Ordnungsamt, die pappen, wenn das Fahrzeug sonst nicht stört, einen schönen Zettel auf die Windschutzscheibe die dem Besitzer z.B. 4 Wochen Zeit gibt das Fahrzeug abzuholen. Ansonsten wir es rel. teuer.

Abschleppen ist sicher nicht der erste Schritt, eine Knolle wird das Ordnungsamt aber sicher verhängen und eine Frist ans Auto machen, bis wann der Wagen dort weg muss. Wird diese dann überschritten wird abgeschleppt - denke ich.