Rückgabe eines Auto beim Privatkauf???

4 Antworten

Hallo, dieser Mangel muss dem Verkäufer mit Sicherheit bekannt sein. Zunächst würde ich das Gespräch mit ihm suchen. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, müsste eine Werkstatt bestimmen, welcher Schaden vorliegt. Und damit geht es dann evtl. zu deiner Rechtsschutzversicherung.

Geh am besten in die Werkstatt und lass dir bestätigen das der Schaden schon länger am Fahrzeug ist (wenn möglich) dann schreibste ihn selber an mit einer Frist den Wagen wieder abzuholen wegen arglistiger Täuschung. Beachte allerdings das der Verkäufer bei Rücknahme eine kostenpauschale bis 0,35€ pro km Geltend machen kann.

Lass von einem Fachmann feststellen,auf welche Weise er soviel Öl verliert,und ob es dem Verkäufer hätte bekannt sein können und müssen.Es wird ihm bekannt gewesesen sein.Aber das wird schwierig,ihm zu bweisen.Kann es evt sein,dass der Wagen eine weitaus höhere Laufleistung hat,als der ausgewiesene KM Stand?Liegt ein Checkheft vor?Ohne anwaltliche Beratung wirst du nichts.Versuch evt Vorbesitzer ausfindig zu machen.Nie wieder von Privat für soviel Geld.

Wenn du das Auto in jedem Fall wieder abgeben willst, sprich zu allererst mal mit dem Verkäufer. Wie äußert der sich denn dazu? Hatte er schon Gelegenheit dazu. Wenn er sich raus redet, drohst du ihm genau mit diesen rechtlichen Schritten - dann überlegt er es sich vielleicht.