Gibt es Fristen, innerhalb derer man einen Neuwagen wieder zurückgeben kann?

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Als Neuwagenkäufer hast du 2 Jahre gesetzliche Neuwagengarantie, die richtigerweise Gewährleistung / Sachmängelhaftung heißt. Stellst du einen Mangel an deinem Neuwagen fest, hast du folgende Rechte:

  1. Reparatur: kostenlose Mängelbeseitigung am Neuwagen
  2. Preisminderung: wenn die Reparatur nicht erfolgreich ist
  3. Rücktritt vom Kaufvertrag: wenn auch die Reparatur den Mangel nicht beseitigt
  4. Schadenersatz: hat der Verkäufer Schuld am Sachmangel

Und zum Thema Mehrverbrauch hat das OLG Hamm (Az: I-28 U 12/11) gerade entschieden, dass ein um 10% abweichender Verbrauch als vom Hersteller angegeben nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Kläger kam auf 7,7 l/100 km Verbrauch statt der angegebenen 7,1 l/100 km.

Für mehr Infos: http://www.meinauto.de/neuwagen-garantie/

Ich hoffe, das hilft dir.

Gesetzliche Neuwagengarantie im Vergleich zur Herstellergarantie - (Neuwagen, Frist, Rückgaberecht)

Da gibt es eine gesetzliche Frist von zwei Jahren. Allerdings kann das ein Händler auch auf 1 Jahr herunterdrücken. Daher musst du genaustens darauf achten, ob sowas in deinem individuellen Fall mit dem Verkäufer abgeklärt ist. weitere Details und Tipps findest du hier Ich denke aber, dass der Verbrauch vom Auto nicht zu einem Sachmangel gezählt werden kann. Der Verbrauch wird ja als kombinierter Verbrauch angegeben. Das wird dann schwierig zu beweisen, dass du beispielsweise exakt die 60% Autobahn und 40% Stadtverkehr fährst.