Als Neuwagenkäufer hast du 2 Jahre gesetzliche Neuwagengarantie, die richtigerweise Gewährleistung / Sachmängelhaftung heißt. Stellst du einen Mangel an deinem Neuwagen fest, hast du folgende Rechte:
- Reparatur: kostenlose Mängelbeseitigung am Neuwagen
- Preisminderung: wenn die Reparatur nicht erfolgreich ist
- Rücktritt vom Kaufvertrag: wenn auch die Reparatur den Mangel nicht beseitigt
- Schadenersatz: hat der Verkäufer Schuld am Sachmangel
Und zum Thema Mehrverbrauch hat das OLG Hamm (Az: I-28 U 12/11) gerade entschieden, dass ein um 10% abweichender Verbrauch als vom Hersteller angegeben nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Kläger kam auf 7,7 l/100 km Verbrauch statt der angegebenen 7,1 l/100 km.
Für mehr Infos: http://www.meinauto.de/neuwagen-garantie/
Ich hoffe, das hilft dir.