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Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Fabio3
24.08.2011, 11:15
Gibt es Fristen, innerhalb derer man einen Neuwagen wieder zurückgeben kann?

Rein hypothetisch, das geht ja bei vielen anderen Sachen auch. Könnte man das auch bei einem gekauften Neuwagen machen? Oder zum Beispiel, wenn der wesentlich mehr verbraucht, als angegeben, was ja bei den Neuwagen die Regel ist?

...zum Beitrag
Hilfreichste Antwort
von MeinAuto
25.08.2011, 11:03

Als Neuwagenkäufer hast du 2 Jahre gesetzliche Neuwagengarantie, die richtigerweise Gewährleistung / Sachmängelhaftung heißt. Stellst du einen Mangel an deinem Neuwagen fest, hast du folgende Rechte:

  1. Reparatur: kostenlose Mängelbeseitigung am Neuwagen
  2. Preisminderung: wenn die Reparatur nicht erfolgreich ist
  3. Rücktritt vom Kaufvertrag: wenn auch die Reparatur den Mangel nicht beseitigt
  4. Schadenersatz: hat der Verkäufer Schuld am Sachmangel

Und zum Thema Mehrverbrauch hat das OLG Hamm (Az: I-28 U 12/11) gerade entschieden, dass ein um 10% abweichender Verbrauch als vom Hersteller angegeben nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Kläger kam auf 7,7 l/100 km Verbrauch statt der angegebenen 7,1 l/100 km.

Für mehr Infos: http://www.meinauto.de/neuwagen-garantie/

Ich hoffe, das hilft dir.

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