Es kommt darauf an, was du machen möchtest. Für mehr Leistung würde ich über Chiptuning nachdenken. Da bleibt noch etwas Geld fürs Fahrwerk übrig.
Antwort
Antwort
Da gibt es eine gesetzliche Frist von zwei Jahren. Allerdings kann das ein Händler auch auf 1 Jahr herunterdrücken. Daher musst du genaustens darauf achten, ob sowas in deinem individuellen Fall mit dem Verkäufer abgeklärt ist. weitere Details und Tipps findest du hier Ich denke aber, dass der Verbrauch vom Auto nicht zu einem Sachmangel gezählt werden kann. Der Verbrauch wird ja als kombinierter Verbrauch angegeben. Das wird dann schwierig zu beweisen, dass du beispielsweise exakt die 60% Autobahn und 40% Stadtverkehr fährst.