Wischwasser in Fahrzeug gelaufen Garantiefall?

2 Antworten

Das kommt ganz darauf an, warum das Wischwasser gelaufen ist. Wenn es ein Problem mit dem Fahrzeug gibt, übernimmt die Garantie oder die Herstellergarantie den Schaden.

Wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt oder der Schaden durch menschliches Versagen entstanden ist, musst du den Schaden selbst bezahlen. In diesem Fall kann ein Gutachter, den du z.B auf der Seite https://www.kfz-gutachter-gesucht.de/ findest, helfen, den genauen Grund für den Wasserschaden festzustellen und dir bei der Suche nach einer Lösung zu helfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wann hast du das Auto gekauft?

Besteht überhaupt noch eine Garantie (nicht zu verwechseln mit Gewährleistung)? Und falls ja, auf was bezieht sich die Garantie bzw. was ist davon ausgenommen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
AutoSeatmI 
Fragesteller
 11.03.2022, 22:31

Guten Abend , das ist mir entgangen!

Ich habe mir einen Seat Mii gekauft. Bj 2018

Der gerade mal 4000Km runter hat.

Oh dann sprechen wir hier wohl von einer Gewährleistung eines Gebrauchtwagens. Sollte diese aber auch nicht dafür zuständig sein?

Bin da total Laie und wenn ich ehrlich bin mein erstes Auto überhaupt.

Bin einfach enttäuscht, dass der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war. ( laut der Werkstatt

Ich dussel hab einfach in der Zeit nie den Scheibenwischer benutzt.

Nur wie kann ich das nachweisen. Die Werkstatt meint, es ist ersichtlich, dass der Fehler schonmal aufgetreten ist. Und der Mangel schon vor dem Kauf vorhanden war.

Ach ich weiß nicht ... bin kurz davor aufzugeben.

Der Schaden beläuft sich laut der Werkstatt auf 1700 Euro.

Einen Gutachter einzuschalen und dann noch einen Anwalt.

Ich weiß nicht, ob ich da besser wegkomme oder einfach zahlen soll...

0
ichbinhannes  15.03.2022, 20:56
@AutoSeatmI

Meine Frage hast du noch nicht beantwortet.

Wann hast du das Auto gekauft?

Innerhalb der ersten sechs Monate ab Kauf muss der Händler nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorhanden war. Nach Ablauf der sechs Monate bist du in der Beweispflicht.

0