Gib mal in die Google Suche "Liqui Moly Ölwegweiser" ein.

Alternativ mal kfzteile24.de benutzen.

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Das passt. Wenn ein Ölwechsel ansteht, dann vorher nur so viel wie nötig auffüllen.

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Batterie geladen? Sicherungen und Relais in Ordnung?

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Oldtimer-Registrierung und Besondere Herausforderungen?

Hallo allerseits,

ich bin neu hier und habe mir kürzlich meinen Lebenstraum erfüllt – einen '66 Ford Mustang! Es ist einfach unglaublich, endlich hinter dem Lenkrad dieses zeitlosen Klassikers zu sitzen. Ich habe immer von diesem Auto geträumt, seit ich ein kleiner Junge war, die schiere Kraft, die geschmeidige Fahrt und natürlich die ikonische Form, es gibt nichts Vergleichbares.

Aber natürlich, wie bei allen alten Schönheiten, gibt es ein paar Kniffe. Ich habe ein spezielles Problem, das anscheinend nur bei diesem Modell auftritt. Die Öldruckanzeige spielt verrückt, sie zeigt übermäßigen Druck an, obwohl ich sicher bin, dass der Druck im Normalbereich liegt. Ich habe die üblichen Verdächtigen überprüft: den Öldrucksensor und das Öl selbst, aber das Problem bleibt bestehen. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir einen Rat geben, wie ich das beheben kann?

Zur Registrierung: Ich weiß, dass die Registrierung eines Oldtimers anders ist als die eines normalen Autos. Könnte mir jemand den Prozess erklären? Welche Dokumente benötige ich und was genau bedeutet es, ein Auto als Oldtimer zu registrieren? Ich habe diesen Leitfaden gefunden:https://www.mercedes-seite.de/historie/oldtimer/2021/08/so-funktioniert-die-oldtimer-anmeldung, aber ist das noch aktuell? 

Und zum Thema Kennzeichen: ich habe diese Website gefunden, wo man angeblich auch H-Kennzeichen online bestellen kann. Hat jemand Erfahrung mit diesem Dienst? Sind die Kennzeichen von guter Qualität und kann mir jemand bitte bestätigenn, ob diese online-bestellte Schilder auch passen sie zu einem Oldtimer wie meinem Mustang, passen?

Es ist eine Ehre, so einen schönen Teil zu besitzen, und ich kann es kaum erwarten, den Mustang auf die Straße zu rollen. :)

Vielen Dank im Voraus!

Mit besten Grüßen,

Dragan

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Was meinst du mit Registrierung? Oldtimer-Abnahme für das H-Kennzeichen? Die ist ähnlich einer HU. Du benötigst die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Die Schilder darfst du vorher online bestellen und dann zum Termin mitbringen. Stelle vorher aber sicher, dass die Kennzeichenkombination nicht anderweitig vergeben ist.

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Wenn der Verkäufer keine Papiere oder Kopien bereitstellt, dann lass es sein.

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Geht es noch etwas konkreter? Limo, Kombi oder SUV? Diesel oder Benzin? Schlter oder Automatik? Preisklasse?

Ich werfe einfach mal ein paar Modelle in den Raum.

VW Passat, Tiguan;

Audi A4, A6, Q3, Q5;

Mercedes C, E, GLC, GLE;

BMW 3er, 5er, X3, X5;

Volvo V70, XC, ...

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*und zwar

Wenn du willst, kannst du den Kasten offen lassen. Wie lange das gut geht, kann ich dir nicht sagen.

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Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig? Kommt er so durch? Oder muss dafür auch noch investiert werden?

Wenn die HU noch mindestens 1 Jahr gültig ist, dann lass die Inspektion machen.

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Angeblich Auto angefahren?

Hallo,

Ich war auf einem Parkplatz und bin ausgeparkt. Neben mir saß mein Freund der ebenso nichts gemerkt hat. Daraufhin wurde ich eine Stunde später von der Polizei angehalten, die mir mitteilte es sei eine Fahrerflucht gemeldet worden. Angeblich hätte eine Augenzeugin gesehen wie ich beim Ausparken gegen ein anderes Auto gekommen bin und danach weg gefahren bin. Die Polizei hat sich mein Auto gründlich angeguckt und keinen Schaden bzw. Lackspuren oder ähnliches gefunden. Der Schaden bei dem anderen Auto ist auch anscheinend nur gering.

Das Problem jetzt ist, dass ich heute an meinem Auto einen Kratzer entdeckte der ungefähr der Höhe entspricht. Wahrscheinlich ist mir jemand hinten reingefahren in der Zeit, da mein Auto immer in der Straße geparkt ist. Der Besitzer des anderen Autos hat mich auch schon benachrichtigt und möchte es mit der Versicherung klären.

Da ist auch schon meine erste Frage. Warum sollte ich für etwas aufkommen, dass ich nicht gemacht habe? Außerdem hab ich doch den Beweis durch die Polizei die nichts an meinem Auto fand, dass an meinem Auto nichts war. Warum geht dann jetzt der Besitzer des Autos einfach davon aus, dass ich es war.

Meine Frage ist jetzt wird es einen weiteren Auto Abgleich geben wo man die Schaden untersucht? Weil wenn ja könnte mir der neue Kratzer der jetzt dort ist zu Schaden kommen und man könnte mir sogar die Fahrerflucht anhängen oder irre ich mich dort? Wäre es nicht schlauer den Minischaden des anderen Autos einfach zu bezahlen, damit die Sache vom Tisch ist und ich meinen Führerschein behalten kann, den ich auch erst seit einem Jahr habe, was wiederum bedeutet, dass ich mich in der Probezeit befinde. Oder wäre es Schlauer einfach weiter an meiner Unschuld zu bestehen obwohl dort die Gefahr droht, dass man die Autos wieder Untersucht und mir vielleicht schlimmeres zustoßen könnte.

Danke

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Gut möglich, dass die die Stellen an den Autos abgleichen. Wenn die Polizei nichts gefunden hat, dann sieht das für dich ja schon mal gut aus. Bist du dir wirklich sicher, dass da nichts passiert ist? Oder vermutest du nur? Lass dich nicht unter Druck setzen.

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Das ist ein Fall für die Werkstatt.

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Was musste denn repariert werden?

Ohne schriftlichen Kaufvertrag wird es schwierig, irgendwas nachzuweisen.

Das Auto könntest du woanders gekauft haben, der Kauf ist länger als zwei Jahre her oder du hast sehr viele km damit gefahren, dass das schon unter Verschleiß fällt... alles Gründe, die der Händler jetzt bringen kann, um nicht für die Kosten aufkommen zu müssen.

Hast du mal mit dem Händler gesprochen? Wie steht er dazu?

Wenn der Händler in diesem Fall etwas macht, dann nur aus Kulanz.

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Das Problem liegt 40 cm vom Lenkrad entfernt.

Wenn du der Werkstatt sagst, sie sollen sich den Endtopf anschauen, wird nur der Endtopf angeschaut, sonst nichts.

Du musst sagen: Das Fahrzeug macht während der Fahrt Geräusche, bitte Fehler finden und beheben.

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Ab zum Händler damit, das ist im Moment deine erste Anlaufstelle. Der Händler muss bei Gebrauchtwagenverkäufen mindestens 12 Monate Gewährleistung geben.

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