Mit Ersatzrad zum Tüv.

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Erlaubt ist das neuerdings schon, sollte aber im eigenen Interesse und im Interesse der Sicherheit nur eine kurzfristige Lösung sein. Und wenn du dem Prüfer sagst, das du wegen einer Beschädigung des 4. Winterreifen den Ersatzreifen montiert hast, wirst du kein Problem bekommen.

Wenn Winterreifen andere Grösse wie das eine Ersatzrad (Sommerreifen) haben kann und wird es sicherlich Probleme dahingehend geben, dass er nochmals vorfahren wird müssen! Erfahrung bei HU beim DEKRA

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