Auto geschenkt bekommen Hartz4?

1 Antwort

Na nicht vergessen, dass die Autopflege auch Geld kostet.

Aber "Haben Sie als Hartz-4-Empfänger ein Auto geschenkt bekommen, dürfen Sie dieses nur behalten, wenn es einen Restwert von 7.500 Euro oder weniger aufweist. Andernfalls zählt der Wagen zum verwertbaren Vermögen und kann somit auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet werden." Quelle: https://www.hartz4.de/schenkung/