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Angeblich Auto angefahren?

Hallo,

Ich war auf einem Parkplatz und bin ausgeparkt. Neben mir saß mein Freund der ebenso nichts gemerkt hat. Daraufhin wurde ich eine Stunde später von der Polizei angehalten, die mir mitteilte es sei eine Fahrerflucht gemeldet worden. Angeblich hätte eine Augenzeugin gesehen wie ich beim Ausparken gegen ein anderes Auto gekommen bin und danach weg gefahren bin. Die Polizei hat sich mein Auto gründlich angeguckt und keinen Schaden bzw. Lackspuren oder ähnliches gefunden. Der Schaden bei dem anderen Auto ist auch anscheinend nur gering.

Das Problem jetzt ist, dass ich heute an meinem Auto einen Kratzer entdeckte der ungefähr der Höhe entspricht. Wahrscheinlich ist mir jemand hinten reingefahren in der Zeit, da mein Auto immer in der Straße geparkt ist. Der Besitzer des anderen Autos hat mich auch schon benachrichtigt und möchte es mit der Versicherung klären.

Da ist auch schon meine erste Frage. Warum sollte ich für etwas aufkommen, dass ich nicht gemacht habe? Außerdem hab ich doch den Beweis durch die Polizei die nichts an meinem Auto fand, dass an meinem Auto nichts war. Warum geht dann jetzt der Besitzer des Autos einfach davon aus, dass ich es war.

Meine Frage ist jetzt wird es einen weiteren Auto Abgleich geben wo man die Schaden untersucht? Weil wenn ja könnte mir der neue Kratzer der jetzt dort ist zu Schaden kommen und man könnte mir sogar die Fahrerflucht anhängen oder irre ich mich dort? Wäre es nicht schlauer den Minischaden des anderen Autos einfach zu bezahlen, damit die Sache vom Tisch ist und ich meinen Führerschein behalten kann, den ich auch erst seit einem Jahr habe, was wiederum bedeutet, dass ich mich in der Probezeit befinde. Oder wäre es Schlauer einfach weiter an meiner Unschuld zu bestehen obwohl dort die Gefahr droht, dass man die Autos wieder Untersucht und mir vielleicht schlimmeres zustoßen könnte.

Danke

Auto, Unfall, Versicherung, Recht
Vorfahrt Schikane Dorfstraße Auto gegen Fahrrad?

Hallo, ich frage mich, wer hier Vorfahrt hat.

Klar ist bei zwei Autos bleibt das Auto, welches zuerst das Hindernis erreicht stehen. Aber bei einem Fahrradfahrer und einem Autofahrer die gleichzeitig dort ankommen, muss wer stehen bleiben. Laut Straßenverkehrsordnung muss der Fahrradfahrer rechts fahren (<80cm zum Fahrbahnrand) und der Autofahrer darf an Hindernissen nicht in vorbeifahren, wenn er den Abstand von 1,5m nicht einhalten kann. Zudem würde ich sagen, dass der Fahrradfahrer nicht in den Gegenverkehr fahren muss, um an dem Hindernis vorbeizukommen, während der Autofahrer das muss. Die Schikanen sind natürlich auch nur für zu schnell fahrende Autofahrer aufgestellt worden. Vielen Dank für die Hilfe.

oder:

https://ibb.co/dK78sgnh

https://ibb.co/x5F2HhX

Hier StVo von 2013:

Fahren auf der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 und 2 StVO)

Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Dort gilt wie sonst auch das Rechtsfahrgebot. Radfahrer müssen also rechts am Fahrbahnrand fahren. Aber wie weit rechts ist das? Durch den Rinnstein, wo sich Schmutz und Scherben sammeln? Oder nahe an parkenden Autos vorbei, deren Türen sich plötzlich öffnen? Besser nicht! Etwa eine Autotürbreite Abstand (mehr als 1 Meter) kann bei parkenden Autos angemessen sein, sonst et- was weniger (0,80 m). Gemeint ist dabei immer der Abstand vom Lenkerende.

Vorbeifahren (§ 6 StVO)

Wollen Autofahrer an Hindernissen (z. B. Fahrbahnverengungen, parkende Autos) auf ihrer Seite der Fahrbahn vorbeifahren, müssen Sie entgegenkommende Radfahrer vorher durchfahren lassen, wenn nicht genug Raum für beide vorhanden ist, um gefahrlos zu passieren. Radfahrer dürfen nicht auf den Gehweg oder in den Rinnstein abgedrängt werden, denn dort steigt das Unfallrisiko!

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Sicherheit, Recht, StVO