Vorfahrt Schikane Dorfstraße Auto gegen Fahrrad?
Hallo, ich frage mich, wer hier Vorfahrt hat.
Klar ist bei zwei Autos bleibt das Auto, welches zuerst das Hindernis erreicht stehen. Aber bei einem Fahrradfahrer und einem Autofahrer die gleichzeitig dort ankommen, muss wer stehen bleiben. Laut Straßenverkehrsordnung muss der Fahrradfahrer rechts fahren (<80cm zum Fahrbahnrand) und der Autofahrer darf an Hindernissen nicht in vorbeifahren, wenn er den Abstand von 1,5m nicht einhalten kann. Zudem würde ich sagen, dass der Fahrradfahrer nicht in den Gegenverkehr fahren muss, um an dem Hindernis vorbeizukommen, während der Autofahrer das muss. Die Schikanen sind natürlich auch nur für zu schnell fahrende Autofahrer aufgestellt worden. Vielen Dank für die Hilfe.
oder:
Hier StVo von 2013:
Fahren auf der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 und 2 StVO)
Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Dort gilt wie sonst auch das Rechtsfahrgebot. Radfahrer müssen also rechts am Fahrbahnrand fahren. Aber wie weit rechts ist das? Durch den Rinnstein, wo sich Schmutz und Scherben sammeln? Oder nahe an parkenden Autos vorbei, deren Türen sich plötzlich öffnen? Besser nicht! Etwa eine Autotürbreite Abstand (mehr als 1 Meter) kann bei parkenden Autos angemessen sein, sonst et- was weniger (0,80 m). Gemeint ist dabei immer der Abstand vom Lenkerende.
Vorbeifahren (§ 6 StVO)
Wollen Autofahrer an Hindernissen (z. B. Fahrbahnverengungen, parkende Autos) auf ihrer Seite der Fahrbahn vorbeifahren, müssen Sie entgegenkommende Radfahrer vorher durchfahren lassen, wenn nicht genug Raum für beide vorhanden ist, um gefahrlos zu passieren. Radfahrer dürfen nicht auf den Gehweg oder in den Rinnstein abgedrängt werden, denn dort steigt das Unfallrisiko!
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Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt, d.h. es gibt keine speziellen Regeln nur für Rad- oder Autofahrer. Da hier eine beidseitige Verengung angekündigt ist, müssen sich beide miteinander verständigen und notfalls anhalten, idealerweise derjenige, der ein Hindernis auf seiner Seite zuerst erreicht hat, wenn absehbar ist, dass es eng werden wird, wenn beide fahren würden.
Weiterhin muss der Autofahrer 1.5m Abstand zu Radfahrer einhalten, mithin kann die tatsächlich zugestandene Sicherheitszone inkl. Radfahrer sogar breiter als ein Auto sein.
Fahrbahnverengung - Verkehrsrecht - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ (anwalt-kg.de)
Die Vorschriften sind eindeutig, da braucht man nicht argumentieren. Die Praxis mag anders aussehen.
Um mal für den Autofahrer zu "argumentieren" Umfährt der Radfahrer das Hindernis, behindert er wissentlich den Autofahrer, da dieser mind. 1.5m Abstand einhalten muss, was er aber nicht kann, da der Radfahrer mit seiner Sicherheitszone breiter als ein entgegenkommender LKW ist.
Um für den Fahrradfahrer zu argumentieren:
Das Hindernis stört den Fahrradfahrer auf seiner Seite nicht. Er kann doch ohne in den Gegenverkehr zu fahren am Hindernis vorbei. Nur der Autofahrer hat demnach ein Hindernis zu umfahren. Er kann aber den Abstand zu einem Fahrradfahrer nicht einhalten, weshalb er warten müsste. 🤔 Verstehen Sie das Problem ?