Kolonne von 6 Fahrzeugen überholen und nach 3 Fahrzeugen einscheren - in den Sicherheitsabstand

3 Antworten

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Das sehen aber die dort befindlichen Autofahrer anders.

Vielleicht siehst Du hier auch etwas falsch. Natürlich muss jeder den nötigen Abstand zum Vordermann lassen und darf nicht beschleunigen wenn er überholt wird. Kolonnen zu überholen ist auch nicht verboten.

Du darfst dann aber nicht überholen wenn Du den Überholvorgang im Ganzen nicht abschätzen kannst. Und das ist nun mal der Fall wenn Du Dich in die Kolonne einreihen musst da Du den Gegenverkehr nicht ausreichend sehen kannst.

§6 StVO Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

Du bist hier der Aktive im Gegensatz zu denen die in der Kolonne fahren, deshalb würde Dich hier die Hauptschuld treffen wenn es zu einem Unfall kommt.


axelth 
Beitragsersteller
 13.03.2012, 19:48

Das wäre eher §5 aber in der Sache ist es richtig, zumindest lässt sich gegen (4) nichts einwenden. Die Antwort war fundiert, deshalb hilfreich. Ich hatte das Gefühl bei den anderen Kommentaren, dass es eher Meinungen sind. Vielleicht haben sich die meisten vorgestellt, ich wäre ein rücksichtsloser Lückenspringer. Unten mehr dazu.

Ich noch einmal. Ich hatte gehofft, ich bekomme jetzt Paragraphen und Urteile, die mich auf den rechten Weg bringen. Trotzdem danke!

Ich stelle fest: Kolonnen zu überholen ist erlaubt. Nirgendwo steht, dass Kolonnen zwingend in ihrer Gesamtheit zu überholen sind. Demnach muss mir auch das Wiedereinscheren in die Kolonne gewährt werden.

Den Gegenverkehr hatte ich im Überblick.

Da der Überholte den Sicherheitsabstand aber verringerte, kam es durch mein Einordnen (auch vorgeschrieben im §5, Absatz 4) zu einer kurzzeitigen Behinderung des Überholten, was ja dann andererseits wieder nicht zulässig ist. Dass ich den Gegenverkehr richtig abzuschätzen habe ist klar. Bei einer vorausfahrenden Kolonne ist dies schwieriger. Und wenn man rechtzeitig einschert und es auch rechtzeitig ankündigt, sollte das alles kein Problem sein. Schließlich ist da auch noch Absatz 6.

Hier noch ein kleiner Seitenhieb auf demosthenes: Auch der Überholte hat sich an §1 zu halten. Prinzipiengehabe sollte im Straßenverkehr keinen Platz haben.

Und jetzt auch eine private Meinung: Eine Kolonne, die 70 fährt, obwohl 100 erlaubt ist (kein Regen, kein Nebel, trockene Straße) und alle Chancen vertut, das Hinderniss zu überholen, sollte die Abstände erhöhen, damit Überholer auch Gelegenheit bekommen.

Also theoretisch darf man eine Kolonne schon überholen, wenn man freie Sicht hat. Jedoch bekommt man eigentlich dabei immer zumindest eine Teilschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Es ist aber nicht so, dass der Sicherheitsabstand immer zu vergrößern sein muss, da der einscherende theoretisch nicht den Sicherheitsabstand zum Vordermann einhält. Und dadurch, dass der Hintermann abbremst, wird ja gerade der Sicherheitsabstand wieder hergestellt. Aber es ist auch nicht erlaubt, in der Kolonne den Abstand zu verringern, damit jemand nicht reinwechseln kann.

Den Sicherheitsabstand muss man bei Bedarf nicht vergrößern können, da es nicht nur von einem Selber abhängt, sondern auch von Vorder- und Hintermann und eigentlich allen Fahrzeugen einer Kolonne, man darf ihn aber auch nicht absichtlich verringern.