Benutzung der linkeren Spur bei Geschwindigkeitsbegrenzungen?

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Kommt drauf an auf welcher Straße du dich befindest. In der Stadt gibt es die freie Fahrspurwahl, kein Rechtsfahrgebot. Auf der Autobahn oder Schnellstraßen sieht dies anders aus. Nehme mal an du meinst aber Autobahn.

Von 3 Streifen dient der mittelere bzw. linke Fahrstreifen zum Überholen von Fahrzeugen auf der jeweils rechts davon gelegenen Fahrspur.

Hier kommt §5 StVo ins Spiel: Dort heißt es u.a. "Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."

In deinem Beispiel zu 1 bedeutet dies also, du musst dich zurückfallen lassen oder schneller werden, um dann auf die rechte, dann freie Spur mit Abstand zu den dort Fahrenden einscheren.

Halb so schlimm, in diesem Fall blockiere ich gefühlt nur die Mittelspur gegenüber Leuten, denen die Geschwindigkeitsbegrenzung egal ist.

Doch, denn du machst aus einer 3 Spurigen Autobahn eine zweispurige und behinderst den Verkehrsfluss derer die (ggf. verbotswidrig) schneller fahren.

Zum Fall 2: auch wieder der aus §5 zitierte Abschnitt und auch die beschriebene Verhaltsweise

Hab mich auf dem Weg zur Arbeit heute früh ganz Ähnliches gefragt. Super Erklärung!

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Okay und wie ich "wesentlich höhere Geschwindigkeit" definieren kann, muss ich dann wohl im Individualfall nach persönlichem Ermessen entscheiden, z. B. ob ein Überholvorgang 5/10 oder 20 Sekunden dauern könnte. Wenn also ein Auto in einer 120er-Begrenzung nur 112-113 fährt, muss ich solange warten, bis links entweder keiner wesentlich schneller als 120 fahren möchte oder bis derjenige vor mir auf 100-105 abbremst und das Überholen schnell genug wäre.

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@anzhion
Okay und wie ich "wesentlich höhere Geschwindigkeit" definieren kann, muss ich dann wohl im Individualfall nach persönlichem Ermessen entscheiden, ...

Nö, denn dazu gibt es auch einige Urteile, aber schneller als erlaubt darfst du auch nicht fahren. Also musst du, wenn du nicht "erheblich schneller" bist und Fahrzeuge hinter dir hast, wohl oder übel hinterherzockeln, wenn 120 erlaubt sind und du jemanden überholen willst der 115 fährt ;-)

"Als Faustregel könne für einen regelkonformen Überholvorgang eine Dauer von höchstens 45 Sekunden anzusetzen sein. Auch wenn damit der konkreten Verkehrssituation im Einzelfall nicht immer Rechnung getragen werden könne, seien jedenfalls Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen, die bei einer Dauer von mehr als 45 Sekunden bzw. einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führten, bußgeldrechtlich zu ahnden."

Quelle: Mindestgeschwindigkeit beim Überholen auf der Autobahn - Deubner Verlag (deubner-recht.de)

Oder im Falle von LKW: OLG Zweibrücken Beschluss vom 16.11.2009 - 1 SsRs 45/09 - Beim Überholvorgang zwischen zwei Lastkraftwagen auf der Autobahn ist ein Geschwindigkeitsunterschied von 10 km/h verkehrsgerecht (verkehrslexikon.de)

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