Bekomme ich eine Teilschuld beim Auffahrunfall mit Anhängerkupplung?

1 Antwort

Also gesetzlich ist das Abnehmen der AHK bei Nichtverwendung nicht vorgeschrieben. Jedoch kann es bei Auffahrunfällen zu eventuellen Schadensminderungen kommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass auf Grund der AHK ein größerer Schaden entstanden ist. Ob das nun vor Gericht durchgesetzt werden kann, hängt dann vom Gericht ab. Aber die Versicherung des aufgefahrten Autos, versucht natürlich den Schaden/Ausgaben so klein wie möglich zu halten. Das ist nicht nur bei AHKs so, aber auch bei allen anderen zusätzlich angebrachten Befestigungsgeräten