Auto Privat verkauft, Kunde bringt nicht Restzahlung?

Hallo, bin ganz neu hier und habe bereits ein Problem.

Am 1.9.2015 habe ich mein Auto inseriert. Am 3.9. kam einbe ältere Dame und hat sich das Auto gründlich angeschaut. Dann entschied sie sich eine Anzahiung von 200 € zu leisten. Meine Frage zum Kaufvertrag bejahte sie, und somit wurde ein Kaufvertrag (Formular von Kfz-Auskunft.de) ausgestellt, mit dem Vermerk, Restzahlung bei Abholung. Sie erwähnte dann, dass ich das Geld in der nächsten Woche erhalten würde. Daher bin davon ausgegangen, dass spätestens am 7. / 8.9. die Zahlung und Abholung erfolgt. Am 5.9. meldete sie sich nochmals an, dass ihr Sohn das Auto besichtigen wolle. Gesagt, getan. Der Sohn pöbelt herum, Auto wäre tiefer gelegt und nicht eingetragen, usw. Tiefergelegt ist das Auto, dafür gibt es aber ein TÜV-Gutachten für die Federbeine. Kurzum er versuchte mit allen Mitteln den vereinbarten Preis von 1.150 € für ein 15 Jahre altes Auto, TÜV noch bis Jan.2017, incl. 4 neuen Winterreifen auf Felgen, zu drücken. Daraufhin erklärte ich ihm, dass ich 1. mit einer Kaufvertragsänderung nicht einverstanden bin, 2. er nicht der Vertragspartner ist, sondern seine Mutter, und 3. ich jetzt auf Vertragserfüllung bestehe. Dann rauschten sie ab. Am 10.9. habe ich mehrmals versucht die Käuferin telefonisch zu erreichen, ohne Erfolg. Am 11.9. habe ich dann einen Einschreibebrief / Rückantwort mit Fristsetzung versandt. Am 11.9. nachmittags rief die Dame an und erklärte mir, dass der Sohn ihr das Geld noch nicht überwiesen hätte. Sie würde sich in der nächsten Woche nochmals melden. Mittlerweile sind bereits 11 Tage vergangen. Normaler Weise wird solch ein Kauf doch Zug-um-Zug abgehandelt. Muss ich das dulden weitere 8-10 Tage warten?

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Muss ich das dulden weitere 8-10 Tage warten?

Nein, ein amtlich zugestellter Mahnbescheid bewirkt oft Wunder :-O

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?\_ts=302061-1442211646532&Command=start

G imager761


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Deine Mutter oder du mit Ihrer Vollmacht und Ausweis kannst ihren Wagen einem Verwerter übergeben und ihn mit Bescheinigung, alten Kennzeichen und Papieren abmelden. Ich vermute, das das noch nicht im Bürgerbüro erfolgen kann, da der alte Wagen vorauss. weder entsprechende Plaketten noch einen Fahrzeugschein mit erforderlichem Siegel aufweisen dürfte.

Ihrer Versicherung teilt sie dann die Verwertung an, um anteilige Prämien abgerechnet  zu bekommen. Das Zollamt/Kfz-Steurstelle wird von der Zulassungsstelle informiert und rechnent ebengleich überzahlte Steuer ab.

Für die Neuameldung benötigst du die eVB-Nummer des Versicheres deiner Wahl, 2 Kennzeichen (die man mit entsprechender Reservierung auch schon vorher prägen lassen könnte) und die Fahrzeugpapiere. Fall er länger stillgelegt wurde, auch noch gültige HU/AU-Bescheinigung.

All das kann man im Netz oder telefonisch aber genau bei seiner zuständigen Zulassungstelle erfahren. Und sich entsprechende Formulare zum SEPA-Lastschrifteinzug der Steuer herunterladen, damit es am Schalter schneller geht.

G imager761

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Macht 2 Punkte pro Scheinwerfer :-O

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Darüber kann man streiten: Wie wahrscheinlich ist es, in einem Gewässer zu versinken und blockierte Gurtschlösser zu haben, um den Gurt zerschneiden zu müssen oder nach einem schweren Unfall noch die Kraft zu haben, damit ein Seitenfenster einschlagen zu können?

IMHO dient er eher der Beruhigung, es dann eben zu können. Wenn man sich so etwas schon schenken lassen wollte, dann sollte man sich einen zulegen, der zusätzlich als Arbeitsleuchte (Taschenlampe) und Warnstab häufigeren Anwendungszwecken dient: http://www.amazon.de/Life-is-simple-POWERFLARE-Safety/dp/B00GA24DXM/ref=sr_1_1/280-9241763-2200526?ie=UTF8&qid=1416129583&sr=8-1&keywords=safety+stick

G imager761

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Aber ich weiß nicht ob es sich um Winter-oder Ganzjahresreifen handelt. Da auch Ganzjahresreifen mit M+S Markiert seien müssen. Kann mir jemand helfen?

Das M+S Symbol weist auf einen Reifen hin, der die Forderungen der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Wintertauglichkeit aufweist. Profil, Laufflächenmischung oder Bauart bieten zu einem reinen Sommerreifen verbesserten Eigenschaften für das Fahren auf Schnee und kennzeichnen damit einen Ganzjahresreifen.

Ein echter Winterreifen weist hingegen eine Konstruktion der Lauffläche von wesentlich mehr Profilrillen für verbesserte Drainagewirkung auf. Sie sind zusätzlich mit einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet :-)

G imager761

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Die Seitenklappe eines geliehenen Anhängers öffnet sich durch ungenügendes Verschließen während der Fahrt und "erlegt"eine Ampel-wer haftet ?

Die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs aus Rechtsgrund verschuldensunabhängiger Betriebsgefahr - wie kommt man da auf eine andere Idee?

G imager

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Wer ein Auto kauft, verliert Geld, sobald er vom Hof des Händlers fährt. Grds. ist der Wertverlust also im ersten Jahr am höchsten.

Danach richtet es sich danach, wie gefragt das Modell ist: Ein Porsche Cayenne S bringt es selbst nach drei Jahren und 70.000 km auf stolze 78% :-)

Modelle der oberen Mitteklasse verlieren i. Allg. stärker: Der BMW 525d erreicht laut Schwacke noch einen Restwert von knapp 57%.

Ein gefragter Kleinwagen mit Klima, ABS, gefälliger Lackierung und Vollservice bringt es hingegen durchschnittlich auf 2/3 des Neuwertes.

G imager761

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Am günstigsten sind immer noch Komplettangebote incl. Montage, Wuchten und Entsorgung der alten Gummis.

Ich fand bislang auf http://www.reifen-vor-ort.de das günstigste Gesamtangebot ohne versteckte Kosten, Liefergebühr, Vorkasse und vor allem immer Pneus aus neuester Produktion.

G imager761

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Kilometerpauschale / Pendlerpauschale

Hallo liebe Community,

ich bin mittlerweile wegen meinem Beruf täglich mit meinem PKW unterwegs und lege dabei zwischen 10 und 15 km pro Tag zurück. Jetzt wollte ich mich mal informieren, wie genau ich jetzt am besten das Thema der Kilometer/Pendlerpauschale angehen soll.

Laut http://www.steuertipps.de/lexikon/k/kilometerpauschale habe ich entweder die Möglichkeit,

  1. meine entstandenen Kosten als Werbungskosten bei der Einkommenserklärung anzusetzen, oder

  2. eine Reisekostenpauschale anzusetzen.

Nach einigem Stöbern bin ich jetzt aber leider noch nicht sicher, wie genau ich das jetzt angehen soll bzw. was jetzt genau für mich zählt und wie genau die Angaben von mir sein müssen, da ich das ja jetzt auch nicht vernünftig nachvollziehen kann.

Also nun zu 1. :

Zählt das überhaupt bei mir? Hier heißt es irgendwas mit Einkünften, welche sich ja aber nicht auf meinen Lohn niederschlagen, also werde ich hier nichts abziehen können bei der Einkommensteuer oder?

zu 2.

Laut Steuertipps bekomme ich pro gefahrenem km 0,30 € (+0,02 € bei Mitnahme einer Person). Heißt das nun führ mich, dass ich einfach mal 15*5 = 75km pro Woche * 0,3 =22,5 € pro Woche, welche ich am Ende wieder absetzen kann. Geht dass den schon so einfach? Das ist ja dann sozusagen die Kilometerpauschale.

Dann steht da aber noch ein sogenannter Kilometersatz, wo ich auch noch Sachen wie Versicherung und Reperatur mit hinzurechnen kann.

Sorry wenn ich mich summasummarum etwas undeutlich meinen Sachverhalt geschildert habe. Mag nur wissen, was genau kann ich absetzen, und am besten halt noch wie genau!

Beste Grüße!

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Tatsächlich kannst du nur die einfache Entfernung zur ersten (ehem.: regelmäßigen) Betriebsstätte als Werbungskosten mit der Pendlerpauschale ansetzten.

Dort angeordnete Dienstfahrten rechnest du dann mit deinem Arbeitgeber über eine Reisekostenpauschale von 0,30 EUR/km + 0,02 EUR/Mitfahrer ab.

Bei ständige wechselnden Einsatzorten, die von zu Hause angefahren werden, hast du leider schlechte Karten: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/fahrte...

G imager761

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Die gesetzliche "Gewährleistung" (Sachmängelhaftung) des Händlers besteht ein Jahr und bereits nach 6 Monaten musst du nachweisen, dass ein Mangel oder Defekt bereits beim Kauf vorhanden war.

Eine kostenpflichtige Garantie schützt etwas länger und nur vor einigen Reparaturkosten, enthält allerdings derart viele Ausschlüsse und Bedingungen, dass du dir sehr genau durchlesen solltest, was du dafür überhaupt bekommst :-)

G imager761

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Der Riss wird sich bei jeder größeren Erschütterung fortführen und die instabile Scheibe muss ausgewechselt werden.

Das übernimmt deinen Teilkasko zur vereinbarten Selbstbeteilung, also keine allzu große Sache.

G imager761.

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Ruifen kann man die nicht, aber nach Anmeldung eine Gebrauchtwagenuntersuchung in deren Prüfzentren durchführen lassen oder sich vom Verkäufer eine entsprechende Unterschung (auch bei den Prüfdiensten TÜV, GTÜ) vorlegen lassen:

http://www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-wartung/pruefdienste/

G imager761

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Da tippe ich auf einen Defekt der Anzeigentafel.

G imager761

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muss ich mein schaden selbst bezahlen,ist es mein Pech

Ja.

  1. "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.", § 3 Abs. 1 StVO.

  2. "Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.", § 4, Abs. 1 StVO.

  3. Ein Fahrzeug zieht bei korrekt eingestellter Bremse und vorschriftsmäßigem Reifenfülldruck nicht in die Leitplanke.

G imager761

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Nein, dass ist physikalisch unmöglich, denn dazu müsst man exakt beide Geschwindigkeiten kennen und in Relation zu ihrer Masse setzen.

Und hätte damit zwar die Verzögerung, aber nicht die Auswirkungen (Schäden) ermittelt: Denn ob deine Achse bei eigener Geschwindigkeit von 10 km/h oder 40 km/h nach dem Zusammenstoß brach, kann man nicht errechnen.

G imager761

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Keine Sorge, bevor dich das Rad überholt, merkst du das an sehr starken Lenkradvibrationen und kannst rechtzeitig reagieren und rechts ranfahren.

Man sollte die ab 60 km nachziehen, insbesonder bei Leichtmetallfelgen, riskiert aber keinen Räderverlust bei 72 km Fahrtstrecke :-)

Tankstellen mit Service sind selten, aber auch Autohäuser, Reifendienste entlang der Autobahn helfen da, vlt. sogar kostenlos.

So ein Drehmomentschlüssel ist aber auch nun keine großartige Anschaffung, seine Anwendung kein Hexenwerk und bisweilen bei Diskontern für 25 EUR zu haben: http://www.lidl.de/de/cartrend-drehmomentschluessel/p17878

G imager761

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Nun die Frage, muss denn das Autohaus auch nach 3 Jahren das reparieren und für die Kosten aufkommen?

Nein. Ganz abgesehen davon, dass Verschleißteile wie Handbremsseile nicht der Sachmängelhaftung unterliegen und dein Nachbesserungsanspruch verwirkt war, als du es woanders hast instandsetzen lassen, müsstets du bereits nach 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel bei Kauf bereits vorhanden war.

Aus der Nummer ist der Verkäufer also völlig raus :-O

G imager761

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Drausen ist der reine Frühling. Kann ich jetzt schon die Sommerreifen draufziehen lassen?

Ja, und wenn es die Strassenverhälntisse demnächst erfordern, den Wagen stehen lassen oder Regressforderungen deiner Versicherung zahlen.

G imager761

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