Was ist, wenn ein Mangel während der Gewährleistungs- und Garantiezeit nicht behoben werden kann?

3 Antworten

Also eigentlich müssten alle Mängel in der Regel rechtzeitig behoben werden können. Als Faustregel sagt man, hat eine Werkstatt 2 Versuche einen Mangel zu beheben. schafft es die Werkstatt nicht, oder wird die Nachbesserung verweigert, kannst du dein Geld zurückverlangen. Von daher würde ich mir da keine sorgen machen, dass dieser Fall eintritt.

Wenn es sich tatsächlich um einen Fehler handelt, für den die Garantie/Gewährleistung übernommen wird, dann hast du erstmal einen Nacherfüllungsanspruch. Kann die Werkstatt endgültig nicht reparieren, hast du Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung.

Dann ist der Hersteller in Zugzwang. Also er muss dann einen gleichwertigen Ersatz schaffen. Das wird dann in dem Falle worauf die abzielst wohl ein neues Teil oder gar Bauteil für das Fahrzeug sein.