Gültigkeit eines Fahrverbotes?
Fall: Jemand hat in Ungarn einen Unfall verursacht, bekommt ein paar Wochen später aus Ungarn einen Bußgeld-Bescheid und ein viermonatiges Fahrverbot. Das Bußgeld hat er bezahlt.
Kann das Fahrverbot vom Ungarischen Ministerium für Verkehrsangelegenheiten auch für in Deutschland geltend, erwirkt werden? Oder reicht es, wenn er sich ab in Kraft treten des Fahrverbots für vier Monate nicht mehr in HU blicken lässt? Und kann er in HU auch als Beifahrer bei einer Durchreise bei Kontrolle an der Grenze belangt werden?
Bitte keine Spekulationen schreiben, vermuten kann er selber, er braucht fundiertes Wissen, - danke
1 Antwort
Das ungarische Fahrverbot aus Ungarn hat in D keine Konsequenzen, trotz Vollstreckungsabkommen. Lediglich das Bußgeld sollte gezahlt werden. Das ist nach Auskunft diverser Seiten über den ADAC, Bußgeldkatalog bis hin zu Rechtsanwalt die übereinstimmende Empfehlung.
Schwieriger ist das Thema bei erneuter Einreise nach Ungarn. Da dort andere rechtliche Vorschriften gelten, sollte ein Rechtsanwalt vor Ort befragt werden. Auch zu dem Thema, ob er auch als Beifahrer dennoch den Schein noch abgeben muss.