Gültigkeit eines Fahrverbotes?

1 Antwort

Das ungarische Fahrverbot aus Ungarn hat in D keine Konsequenzen, trotz Vollstreckungsabkommen. Lediglich das Bußgeld sollte gezahlt werden. Das ist nach Auskunft diverser Seiten über den ADAC, Bußgeldkatalog bis hin zu Rechtsanwalt die übereinstimmende Empfehlung.

Schwieriger ist das Thema bei erneuter Einreise nach Ungarn. Da dort andere rechtliche Vorschriften gelten, sollte ein Rechtsanwalt vor Ort befragt werden. Auch zu dem Thema, ob er auch als Beifahrer dennoch den Schein noch abgeben muss.