Fragen zur Übernahme?

1 Antwort

Das Kurzzeitkennzeichen geht normalerweise über die eigene Versicherung und wird durch eine EVB-Nummer zugeteilt. Sollte da was passieren, haftet derjenige, der das Ganze auf seinen Namen schrieb, was auch in einem vorläufigen Fahrzeugschein steht.

Ich würde unter diesen Umständen allenfalls bis nach Hause fahren und das Auto dann sofort ummelden (aber das ist viel zu teuer) oder versuchen auszuhandeln, dass der Verkäufer dir den Wagen anliefert und dann bei dir vor Ort die Schilder abmacht, ehe er gemeinsam abgemeldet wird. Das wäre bequemer und günstiger, denn diese Kurzzeitkennzeichen kosteten schon als ich 2019 letztmals eins brauchte knappe 150 Euro - das ist viel zu teuer für ein paar Kilometer. Normalerweise sollte man sich einigen, die Anlieferung zu regeln - da haben beide was davon.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung