Darf man mit einem gebrochenen großen Zeh Auto fahren?

2 Antworten

Ich denke, dass es gesetzlich nicht verboten ist, mit einem gebrochenen Zeh Auto zu fahren. Problematisch wird es wohl nur, wenn man in diesem Zustand einen Unfall baut, dann könnte theoretische die Versicherung die Zahlung verweigern bzw. vermindern.

Wenn der Fuß eingegipst ist, ist er nicht fahrtauglich. Eine Fahrtauglichkeit mit nur einem Bein / Fuß muss genehmigt werden. (Bei Behinderungen etc.) Ebenso gilt es, wenn nur ein Arm benutzbar ist. Die Polizei hat dann das Recht, sofort den Führerschein einzuziehen. Eine Weiterfahrt ist dann nicht möglich.