Wie bereits gesagt wurde: Eine Pflicht anhand eines Zeitpunktes existiert nicht. Nur bei Eis & Schnee müssen sie drauf sein. Es gibt den Fachjargon von O bis O. Also von Oktober bis Ostern. Aber bei dem Wetter, dass wir bei der Klimaänderung haben, muss man wahrscheinlich auch im Sommer bald mit Winterreifen fahren ;)

Ich hab sie anfang diesen Monats 'drauf gemacht. Im Oktober war's einfach zu warm. Ich kenne die Aussage, dass WInterreifen ab unter 5° C eine bessere Haftung liefern und da das Gummi sich nicht verzieht.

MfG,

Anon

...zur Antwort

Wenn der Fuß eingegipst ist, ist er nicht fahrtauglich. Eine Fahrtauglichkeit mit nur einem Bein / Fuß muss genehmigt werden. (Bei Behinderungen etc.) Ebenso gilt es, wenn nur ein Arm benutzbar ist. Die Polizei hat dann das Recht, sofort den Führerschein einzuziehen. Eine Weiterfahrt ist dann nicht möglich.

...zur Antwort

Ich kenne ebenfalls nur die Strafe im Bußgeldkatalog von 10 Euro für Hupe und Lichthupe. Diese gilt ebenfalls außerorts (z.B. bei Warnung anderer vor Blitzern macht die Polizei gerne mal Kontrollen). Nachzuweisen, dass es kein Warnsignal war, ist aber wieder schwer, lanbge zu diskutieren lohnt sich aber für schleppische 10 Euro nicht.

...zur Antwort

Hi,

2 Arten diese Frage zu beantworten:

1.) Ich denke nicht (Studien bestätigen mich, m.M.n.), dass viele Unfälle oder Unzulänglichkeiten im Straßenverkehr von Personen produziert, die bis zu 0,5%o Blutalkohol haben. Daher bringt ein totales Alkoholverbot aus dieser Sichtweise nichts.

2.) Abgesehen hiervon gibt es viele Studien und Umfragen, die zeigen, dass viele nicht wissen, wie viel sie trinken können, um noch fahren zu dürfen. Daher fahren - bei einer bedingten Alkoholerlaubnis - oft welche, die eigentlich weit über 0,5 %o Blutalkohol haben. Daher könnte ein komplettes Alkoholverbot mit harten Strafen abschrecken und evtl viele Unfälle verhindern. Um diese Maßnahme bekannt zu machen, müssen zu Beginn viele Kontrollen stattfinden. Die Strafen sind m.M. nach bereits hoch genug (wenn kein Unfall passierte).

Abschließend ist also zu sagen: Da anscheinend Aufklärung fehlschlägt, kann ein totales Alkoholverbot im Straßenverkehr bestimmt Unfälle verhindern. Dies ist aber - wie immer - zu Lasten derer, die verantwortungsvoll mit Alkohol am Steuer umgehen. Und ich bleibe dabei, dass so gut wie alle, mich eingeschlossen, bei (lediglich) 0,5%o nicht wesentlich reaktionsärmer und auffälliger sind. Mein Fahrverhalten ändert sich aber auch, wenn ich 2 Bier getrunken habe, in ein langsameres, aufmerksameres. Hier kann ich natürlich nicht für andere sprechen. Und es gibt bestimmt welche, die nicht verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen können. Diesen messe ich aber ebenfalls auch ohne Alkohol ein höheres Gefahrenpotential zu.

MfG,

AnonStar

...zur Antwort

Hi,

die Sache ist je nach Versicherung recht simpel: (ich gehe von einer Erledigung OHNE Rechtsbeistand aus):

Ein Spurwechsel muss stets so vollzogen werden, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Dies erfordert die Einhaltung einer erheblich gesteigerten Sorgfalt.

Aus diesem Grunde ist der Fahrstreifenwechsel auch ein klassisches Beispiel für die Anwendung des sog. Beweises des ersten Anscheins. Hinter einem feststehenden oder bewiesenen Spurwechsel in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Auffahren tritt beispielsweise der gegen einen Auffahrenden sprechenden Anscheinsbeweis vollkommen zurück.

Urteile dazu:


KG Berlin v. 26.08.2004: Ist bei einem Auffahrunfall ungeklärt, ob unmittelbar zuvor ein Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden vorlag, dann findet kein Anscheinsbeweis Anwendung und der Schaden muss geteilt werden.


KG Berlin v. 12.07.2010: Bleibt der Hergang eines Unfalls letztlich ungeklärt, weil es Anzeichen sowohl für einen typischen Auffahrunfall als auch dafür gibt, dass der Vorausfahrende kurz zuvor den Fahrstreifen gewechselt hat, ist der Schaden hälftig zu teilen.


Bedeutet also, dass dein Kumpel, wenn er Glück hat, seinen Schaden ersetzt bekommt. Gibt es aber keine Zeugen, die für ihn aussagen, der Fahrstreifenwechsel aber trotzdem fest steht (bsp. Aussage des Fahrzeugführers des vorherfahrenden PKWs) muss er aber in keinem Fall zahlen, sondern bleibt maximal auf seinem Schaden sitzen.

Bei einem Auffahrunfall, der keine seitlcihen Teile trifft (so dass von einem klassischen Spurwechselunfall auszugehen ist), ist die 2. Variante realistisch.

MfG,

Anon

...zur Antwort