Wenn der Fuß eingegipst ist, ist er nicht fahrtauglich. Eine Fahrtauglichkeit mit nur einem Bein / Fuß muss genehmigt werden. (Bei Behinderungen etc.) Ebenso gilt es, wenn nur ein Arm benutzbar ist. Die Polizei hat dann das Recht, sofort den Führerschein einzuziehen. Eine Weiterfahrt ist dann nicht möglich.

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Ich kenne ebenfalls nur die Strafe im Bußgeldkatalog von 10 Euro für Hupe und Lichthupe. Diese gilt ebenfalls außerorts (z.B. bei Warnung anderer vor Blitzern macht die Polizei gerne mal Kontrollen). Nachzuweisen, dass es kein Warnsignal war, ist aber wieder schwer, lanbge zu diskutieren lohnt sich aber für schleppische 10 Euro nicht.

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