Darf der Nachbar - obwohl er eine meist freie Einfahrt hat - sein Auto vor meinem Grundstück parken, es gibt keinen Fußweg, mein Ausfahren wird stark behindert?

3 Antworten

Soweit ich weiß, müssen Ausfahrten entsprechend freigehalten werden, so dass die Autofahrer noch gut ein uns ausfahren können. Das gilt auch für die gegenüberliegende Seite. Das wäre in diesem Fall also zu prüfen.

Vielleicht hilft ja aber auch schon ein kurzer Hinweis an den Nachbarn, dass er die Ausfahrt blockiert und ihr Schwierigkeiten beim Ausfahren habt und er das Fahrzeug dann woanders abstellt.

Solange kein Halte-/Parkverbot gilt, darf meiner Meinung nach dort auch geparkt werden. 

Aufgrund einer Musikschule bei uns in der Straße, stehen die Eltern mit ihren Autos meist kreuz und quer. Ein Nachbar hat deshalb vor seinem Grundstück Pfosten aufstellen lassen. Jetzt wird vor den Pfosten geparkt und die Straße ist dadurch nur schmaler. 

Versuch lieber mit dem Nachbarn zu reden. Der Aufwand und die Kosten der Pfosten hat sich bei uns nicht gerechnet.

Da spielen viele Komponenten mit.

Eine rechtssichere Auskunft kann Dir da nur die zuständige Stadtverwaltung geben. Solange das Parken nicht verboten ist, darf er meines Wissens sein Auto abstellen. Ergibt sich eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, kann man versuchen, das in Absprache mit dem Nachbarn zu ändern, wenn das nicht möglich ist, bleibt nur das Ordnungsamt.

Eventuell gibt es ja bauliche Maßnahmen ( Sperrpfosten ) um die Situation zu entschärfen.

...kann/darf man einfach Sperrpfosten setzen ? das glaube ich doch nicht !

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@Lotusbluete

Einfach so natürlich nicht. Das wäre in Absprache mit dem Amt, um z.B. die Sichtbehinderung / Gefährdung durch ein geparktes Auto zu verhindern, werden dann auch von der Stadt aufgestellt.

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