Kann man jemanden irgendwie belangen, der sein Knöllchen an mein Auto macht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst einen dafür auf jeden Fall nicht belangen. Betrug ist es nicht, da du ja nicht betrogen wurdest und einen Sachschaden gibt es ja auch nicht und man keinen für einen theoretischen Schaden bestrafen.

Ich würde auch mal vermuten, dass irgendjemand dem eigentlich Besitzer des Strafzettels einen Streich gespielt hat. Aus Freundlichkeit würde ich vielleicht den Strafzettel dem eigentlich Besitzer übergeben, falls man weiß, dass er es ist oder beim Ordnungsamt anrufen und sagen, dass der Strafzettel nicht beim Empfänger angekommen ist.

. Auf jeden Fall muss er sein Knöllchen bezahlen. Durch das Kennzeichen ist das ja klar zuzuordnen. Aber ich denke auch nicht das man ihn dafür belangen kann. Wahrscheinlich steht dann Aussage gegen Aussage. Der Fahrer könnte ja sagen, dass er das Knöllchen nicht an deinem Fahrzeug befestigt hat,

Mmh.. Du hast das System aber noch nicht so ganz verstanden. Der bunte Zettel ist ja lediglich die Info für dich das du einen Fehler begangen hast und dann was hinterher kommt. D.h. derjenige der sich den Spaß mit dir erlaubt hat, bekommt den Brief (mit Rechnung) ja trotzdem selber - da hast du ja nichts mit zu tun. Von daher würde ich es locker sehen...

Da auf dem Knöllchen das Kennzeichen von dem guten Herrn/Frau steht würde ich mich gar nicht aufregen, da er ja sowieso wieder angeschrieben wird. Und wenn er dann nicht Zahlt wird es für ihn automatisch teurer... also kein Grund zur Aufregung oder anderen Aktivitäten...