. Auf jeden Fall muss er sein Knöllchen bezahlen. Durch das Kennzeichen ist das ja klar zuzuordnen. Aber ich denke auch nicht das man ihn dafür belangen kann. Wahrscheinlich steht dann Aussage gegen Aussage. Der Fahrer könnte ja sagen, dass er das Knöllchen nicht an deinem Fahrzeug befestigt hat,

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Also wenn du in deinem Leasingvertrag ein Andienungsrecht vereinbarst, dann hat der Leasinggeber das Recht, dem Leasingnehmer das Auto für den Restwert zu verkaufen. Aber erst bei Vertragsauslauf. Der Leasingnehmer ist in dem Fall zum Kauf verpflichtet. Der Leasingnehmer hat jedoch nicht das Recht, dass Fahrzeug zu kaufen, wenn der Leasinggeber dies nicht will. Alles verstanden Ich hoffe es ist klar geworden!

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