angeblich Auto beschädigt, da zu nah dran geparkt

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Lass dich nicht verrückt machen.Die Polizei wäre sofort bei dir gewesen und hätte sich dein Auto auf Berührungsspuren angesehen.Theoretisch könnte er genausogut dein Auto angefahren haben.Mit dem Argument könntest du den Spieß umdrehen.Das ist alles heiße Luft.

Hey.

Ich würde dir raten, diesbezgl. auch bei der Polizei anzurufen und deine Ansicht der Dinge zu schildern. Falls die Polizei vor Ort war, hat diese idR auch Fotos zur Dokumentation des Ganzen gemacht. Im Normalfall solltest du ansonsten in den nächsten Post von der Polizei erhalten.

Gruß


DieKnutschKugel  12.11.2014, 11:44

Sehe das genauso. Am besten einfach mal abwarten oder direkt bei der Polizei im Ort nachfragen.

Tja...das ist richtig Pech, denn: Es handelt sich hierbei um den Fall "Unerlaubtes entfernen vom Unfallort". Ja, auch wenn dein Auto stehengeblieben ist. Du hast einen Unfall verursacht und bist (zwar unwissentlich aber ) abgehauen. Eine Zeugenaussage und schon biste dran. Post wird kommen, denn sie Staatsanwalt liebt sowas, weil es eine Strafsumme geben wird, die in die Staatskasse fliessen wird:

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Kleiner Tipp für die Zukunft: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du einen Unfall verursacht hast, ruff 110, denn dort läuft immer ein Band mit. Dort schilderst Du Deine Sicht der Dinge und sagst, das es sein könnte, das du eventuell einen Unfall verursacht hast. Somit fällt dann der Umstand "Unerlaubtes Entfernen " weg, für den Du im Zweifel eine Strafe zahlen musst. Es besteht dann nämlich der Beweis , das du es gemeldet hast. Und vergiss das Modell "Zettel an die Windschutzscheibe". Kann wegfliegen, entfernt werden etc. Und dann stehste da.

In deinem Fall kannste dich bereits auf Gerichtskosten, eine Strafsumme, eine zu zahlende Versicherungssumme und 3 Punkte in Flensburg, inkl. 3monatiges Fahrverbot vorbereiten. Das ist bei der Art von Straftat das Standard-Echo. Und nehm Dir einen Anwalt!


achim01  11.08.2015, 08:44

Bitte mal richtig lesen:

"Ich habe das vordere Auto allerdings NICHT berührt" - mein Rat abwarten! Aber die Weise wie sich die Person verhält, auf dessen Fahrzeug Du angeblich aufgefahren bist, ist sehr verdächtig! Ich wäre geneigt bei der Polizei wegen "Beleidigung" Anzeige zu erstatten.

achim01  11.08.2015, 08:49
@achim01

Zusatz:

"Ich habe das vordere Auto allerdings NICHT berührt", also keines Falls UNERLAUBTES Entfernen von einem Unfallort!!!

Oder mindestens diesen Vorfall dort zu melden! War der Zettel denn von der Polizei? Wenn nicht dann hat die Polizei auch nichts. Bin auch mal auf jemanden aus Versehen aufgefahren, hab die Polizei gerufen, die haben an dem geschädigten Fahrzeug IHRE Formalien hinterlassen (das MÜSSEN die nämlich)...

Ich kann die Aufregung nicht verstehen, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden wäre, dann hättest du sicher Post schon bekommen. Nach deine Beschreibung hast du eng geparkt, das kann sicher verärgern. Davon ab muss er beweisen das du ihm berührt hast und ohne Kontaktspüren könnte die Beweislage dünn werden.

Wie bist Du denn in der Großstadt an die Telefonnummer des anderen Autohalters gekommen??????? Nur zur Info: für Romane, so es sich denn um einen handelt, gibt es andere Möglichkeiten für die Veröffentlichung!


Katzenpfote 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 21:55

Der Mann hatte einen Zettel mit einer unschönen Nachricht und seiner Telefonnummer an die Scheibe gepinnt.

Nur zur Info: für Anfeindungen ist hier leider kein Platz.