Zulassungsbescheinigung Teil1 - "Außer Betrieb gesetzt"-Rubbelfeld beschädigt - Gültigkeit des Dokumentes noch gegeben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
" Außer Betrieb gesetzt! Code xyz".
Was genau bedeutet das nun praktisch?

Solange du den Gegencode an deinem Nummernschild nicht auch noch freirubbelst, , diese Codes unter Eingabe deiner Nummern auf dem Personalausweis beim KBA eingibst, gilt das Fahrzeug immer noch als angemeldet, da bis dahin noch kein Verwaltungsakt ausgelöst wurde. Bei einer Fahrzeugkontrolle wird das zwar auffallen, aber durch Abfrage schnell geklärt werden können.

Was muss/sollte ich nun tun und wie erkläre ich ggf. das der Behörde am besten? Und was kommen da für Kosten auf mich zu resp. wie "vermeidet" man ebendiese?

Ich würde nichts tun, es sei denn du wirst explizit zum Austausch aufgefordert. Kosten für den Ersatz betragen zw. 10 und 50€ je nach Gemeinde, eine Abmeldung ist nicht notwendig.

Welche Behörde macht bitteschön aus einer Bescheinigung ein Rubbellos?

In diesem Fall ist das normal und soll dem Bürger Behördengänge ersparen bzw. stark vereinfachen. Nennt sich Bürokratieabbau ;-)

motorpsycho 
Fragesteller
 30.01.2019, 10:37

Vielen Dank!

Dann spare ich mir es erstmal, schlafende Hunde zu wecken und die Bürokratie unnötig zu belasten. ;-)

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