Kurzzeitkennzeichen: Versicherung lautet auf anderem Namen
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Kurzzeitkennzeichen. Meine Mutter wohnt an einem anderen Ort als ich. An diesem Ort hat sie jedoch ein Auto gekauft. Die Versicherung hat sie bereits abgeschlossen und hierbei gleich eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen mit beantragt. Nun ist es aber so, dass ich das Auto überführen soll und zwar mit einem Kurzzeitkennzeichen. Die Anmeldung dieser Kennzeichen muss ich an meinem Wohnort beantragen (seit 2012 geht dieses wohl nur noch auf den eigenen Namen).
Jetzt ist meine Frage, ob ich das Auto mit der eVB meiner Mutter (für das Kurzzeitkennzeichen) auch verwenden kann, wenn ich das Kurzzeitkennzeichen auf meinen Namen anmelde.
Ich hoffe mir kann jemand helfen und dass ich mich klar genug ausgedrückt habe.
Danke jedenfalls schon mal im Voraus.
2 Antworten
Bekommt man die eVB-Nummer nicht automatisch oder muss man die beantragen?
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Hier ist ein Auszug aus den Bestimmungen für die eVB-Nummer:
"Ein Fahrzeug kann immer nur auf eine Person zugelassen werden. Ähnlich verhält es sich mit der eVB-Nummer, die immer einer festen Person zugeschrieben wird. Wenn man die eVB-Nummer anfordert, muss man als Versicherungsnehmer die Person angeben, die auch das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmeldet. Weicht die Person bei der Zulassung von dem Versicherungsnehmer ab, kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden.
Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, eine eVB-Nummer auf eine andere Person zu übertragen. "