Kurzzeitkennzeichen: Versicherung lautet auf anderem Namen

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Hier ist ein Auszug aus den Bestimmungen für die eVB-Nummer:

"Ein Fahrzeug kann immer nur auf eine Person zugelassen werden. Ähnlich verhält es sich mit der eVB-Nummer, die immer einer festen Person zugeschrieben wird. Wenn man die eVB-Nummer anfordert, muss man als Versicherungsnehmer die Person angeben, die auch das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmeldet. Weicht die Person bei der Zulassung von dem Versicherungsnehmer ab, kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden.

Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, eine eVB-Nummer auf eine andere Person zu übertragen. "