Darf man auch bei starkem Regen die Nebelschlussleuchte einschalten?

2 Antworten

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Die Nebelschlußleuchte darf ausschließlich bei Nebel eingeschaltet werden, aber nicht bei starkem Regen oder Schneefall.

Begründet wird das mit der Blendgefahr des nachfolgenden Verkehrs durch die hohe Lichtleistung.


§ 17 StVO Beleuchtung

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


Und was viele gern vernachlässigen:

Liegt die Sicht unter 50m dann darf nach §3 StVO Abs.1 auch nur max. 50km/h gefahren werden, wird die Sicht wieder besser - dann die Nebelschlußleuchte aus!

Aber solange das nur 10€ bzw.15€ Verwarnungsgeld kostet scheint es manch einen nicht zu interessieren da er dadurch Andere blendet...

Nein, nur bei Nebel!! Ich ärgere mich auch immer wieder über Leute, die bei Regen mit der Schlussleuchte fahren. Gerade das Bremssignal ist dann nicht mehr so gut zu erkennen.