Ab wann muss ich über stehende Ladung kennzeichnen?

1 Antwort

Die Ladung muss, wenn sie mehr als 1m über die Rückstrahler ragt, entsprechend gekennzeichnet werden, Die Kennzeichnung darf nicht über 1,50 über der Fahrbahn angebracht sein. Wenn es dunkel ist oder dämmert, ist überstehende Ladung mit mindestens einer typgeprüften Leuchte mit rotem Licht, nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn und ein Rückstrahler, nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn zu kennzeichnen. Dies musst du alles bei der ordnungsgemäßen Sicherung und Kennzeichnung überlanger Ladung berücksichtigen!