Du hast schon Anspruch auf einen Mitwagen, musst aber auf einige wichtige Faktoren achten, damit du am Ende nicht noch auf Kosten sitzen bleibst:
Du muss genau nachweisen können, von wann bis wann dein Auto in der Werkstatt gewesen ist und das muss mit der Dauer der Mietwagenbenutzung übereinstimmen.
Der Unfallwagen muss nachweislich für diese Zeit nicht benutzbar gewesen sein.
Außerdem musst du die Geringfügigkeitsgrenze von 30km pro Tag beachten. Fährst du weniger als das, ist ein Ersatzwagen nicht gerechtfertigt.
Wenn dein Unfallwagen ein Luxuswagen ist, hast du dennoch keinen Anspruch auf einen Luxuswagen. Dafür müsstest du dann aus eigener Tasche dazuzahlen.
Google das am Besten alles nochmal genau, damit dich keine bösen Überraschungen erwarten!