Rechnung trotz nicht ausgeführter Reparatur - wie soll ich reagieren?

2 Antworten

Ich verstehe nicht warum Du es so kompliziert machst und warum Du Dich ärgerst. Die Werkstatt wurde von Dir beauftragt, daher wird sie auch die Reparatur durchführen wollen und auch tun, da sie ja schon die Ersatzteile besorgt hat. Wegen der langen Lieferzeit können die ja auch nichts für. Wer ein extravagantes Auto fährt muss damit rechnen, daß nichts normal läuft und evtl länger dauert. Daher hör auf Dich jetzt aufzuregen und gebe das auto zur Reparatur, sonst machst Du Dir unnötig ärger. Der Anwalt vertritt Dich zurecht gegenüber dem Unfallgegner, aber nicht gegenüber der Werkstatt. Also stell Dich nicht so dumm an und bring sie Sache ins Rollen und mach ein Ende. Ein Gutachten braucht man nicht bei einem Schaden unter 1.000 Euro. Das ist unfug. Hatte erst kürzlich einen Unfall mit einer Reparatur über 900,- Euro. Das Gutachten wurde mir untersagt, da es sich um einen Bagatellschaden handelt.

Du hast Recht, die Sache ist irgendwie verkorkst. Aber du hast auch einen Reparaturauftrag erteilt, daraufhin wurden Ersatzteile bestellt. Und die sind weder als günstig noch als gängige Ersatzteile zu bezeichnen. Klar will die Werkstatt jetzt die Reparatur durchführen. Und das würde ich an deiner Stelle auch machen lassen, um weiterem Äeger aus dem Weg zu gehen. Ein schlechtes Gefühl brauchst du bei so einer Mini-Reparatur auch nicht zu haben, was soll da schon goßartig verkehrt gemacht werden können?