An Anhänger Bremse nachrüsten? Nachrüst-Bremsscheiben für Felgen? Andere Lösung?

1 Antwort

Bei gleicher Radgröße wäre ein Nachrüstsatz, sofern es so etwas dafür gäbe, dennoch witzlos, weil die Bremse derartig klein sein müsste um reinzupassen und eine angemessene Verzögerungsleistung wäre dann utopisch.

Und ob eine derartige technische Änderung nicht doch sicherheitsrelevante und rechtliche Auswirkungen hat, halte ich für fraglich. Zumindest wird dieser Anhänger mal so geprüft worden sein und in eine entsprechende Kategorie eingeordent worden sein.

Mit dem Argument, dass weder Zulassung noch Tüv notwendig sei, könntest du dir ja auch Holzräder dranbasteln und behaupten damit immer noch 80km/h fahren zu dürfen und das dies sicher sei. ;-) Sicher wäre ich mir dann, dass eine derartige Konstruktion spätestens bei einem Unfall interessierte Personenkreise auf den Plan rufen würde.


TobiasClaren 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 12:33

Wo sollte die "reinpassen" müssen?
Kleine Bremsbacken gäbe es z.B. im Roller-Bereich.
Die könnte man auch seitlich an das Gestell fixieren.
Sieht aus, als wäre da genug Platz für die kleinen Roller-Bremsbacken.

Wie kann eine "Änderung" rechtliche Auswirkungen haben, wenn ich den Anhänger eh ohne ABE, Zulassung und gültigem TÜV fahren darf?
Wenn Ich den Anhänger komplett selbst entwickeln und bauen darf, ohne den abnehmen lassen zu müssen.
Dass Ich einen fertigen Anhänger als Basis nehme, kann man mir ja nicht zum Nachtreil machen.
Es ist ja hinter einem Fahrrad/Mofa, und da weiß Ich genau dass es keine Zulassung gibt.
Ja, auch Holzräder wären zulässig.
80kmh darf man schon deshalb nicht fahren, weil Mofas max. 25kmh fahren.
Und mit dem Fahrrad müsste man erst mal mit dem Anhänger 25kmh schaffen. Mit einem Motorrad sind zwar 80kmh erlaubt (80 ist das Maximum), aber da gilt dann die volle Palette mit Einzelabnahme, Zulassung etc. etc. etc..
"Interessierte Personenkreise" haben da auch nichts zu melden, weil "Analogieverbot". Man kann nicht einfach aus dem Gefühl heraus sagen etwas ist verboten, weil es doch "so sein muss", oder man andere Gesetze einfach überträgt ("Analogien" herstellt), weil sie ähnlich sind. Also z.B. Gesetze für Autos auf Roller überträgt. Daher sind "Krafträder" iun §42 auch estra erwähnt.

Hier ging es laut Fragestellung von Anfang an um ein Fahrrad/Mofa :-).

geoka  26.10.2020, 14:01
@TobiasClaren

Wenn es um Mofa&Co geht, dann bist du bei autofrage.net leider falsch. Dafür gibt es passendere Foren.

Wie kann eine "Änderung" rechtliche Auswirkungen haben, wenn ich den Anhänger eh ohne ABE, Zulassung und gültigem TÜV fahren darf?

Das habe ich dir anhand eines Beispiels schon versucht näher zu bringen. Man bewegt sich mit so einem Gefährt nicht in einem rechtsfreien Raum!

Dass Ich einen fertigen Anhänger als Basis nehme, kann man mir ja nicht zum Nachteil machen.
Interessierte Personenkreise" haben da auch nichts zu melden...

Doch! Wenn etwas passiert und das Ding "mangelhaft" konstruiert ist, dann wird es nachteilig für Dich.

Aber wenn du doch eh schon alles weißt, frag besser hier nicht weiter. Danke!