Ich würde lieber auf nein tendieren, weil man nicht weiß mit welcher Absicht er in deinem Auto einsteigt. Also lieber Nein.

...zur Antwort

Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort handelt es sich um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Das heißt, dass der Täter Kentniss von seiner Gesetzesverletzung haben muss. Bleibt die Fahrerflucht unbemerkt, kannnicht von einem Vorsatz ausgegangen werden. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln.

Ich würde ihn mal ansprechen aber ohne Voreile zur Rede stellen, den für dich ist es ja schlimm, wenn dein Auto beschädigt ist.

Zur Info hier weiteres.  

http://www.fahrerflucht.org/nicht-bemerkt/

...zur Antwort

Hi Milver96,

der Abstand sollte bei 120km/h 60 Meter betragen.
Dafür sind die Leitpfosten deine Orientierung. Die haben selber ein Abstand von 50 Meter.
http://www.fahrverbot.com/abstand/ hier findest auch ziemlich viel.

Wenn du die Leute Anzeigen solltest, hättets du ziemlich viel zu tun, das die meisten so sind.

...zur Antwort
Wer trägt die Kosten bei einer fehlerhaften Reparatur der (Hand-) Bremse?

Guten Tag, ich bin gerade in Österreich im Urlaub und habe mein Fahrzeug beim Parken mit der Handbremse gesichert. Nach dem Lösen und Losfahren der Handbremse ist die rechte Seite fest gewesen wodurch sich die Scheibe blau verfärbt hat und die Beläge verglast sind. Die örtliche Werkstatt hat in Ihrer Diagnose festgestellt, dass der Hanbremsseilzug auf der rechten Seite total rostig und vergammelt sei, wodurch die Bremse praktisch fest hing.

Die Sache dabei ist, dass ich in einer Fachwerkstatt am 15.01.2015, vor knapp 5 Monaten also, mit quietschender rechter Bremsscheibe vorgefahren bin. Daraufhin wurden Scheiben, Beläge und gewechselt. Da es hieß die Handbremse würde schleifen, habe ich das Problem durch den Austausch der Züge beheben lassen. Heute habe ich dann durch die Diagnose des Österreichischen KFZ Meisters und nach Einem Telefonat mit der 1. Werkstatt erfahren, dass nur die Linken Seilzüge erneuert wurden, weil der rechte angeblich freigängig war. Die Frage ist jetzt, wer für die Reparaturkosten aufkommt. Es müssen wieder die Scheiben und Beläge gewechselt werden und zusätzlich der Seilzug auf der rechten Seite. Ich bin der Meinung, dass die erste Werkstatt die Züge gleich hätte erneuern müssen, wovon ich ehrlich gesagt auch ausgegangen bin bei einer Rechnung von 680 Euro. Es handelt sich meines Erachtens um eine falsche Einschätzung und Diagnose, die jetzt zu dem Problem geführt hat. Habe ich einen Anspruch auf Kostenübernahme durch Werkstatt 1???

...zum Beitrag

Auf jeden Fall sollte die Werkstatt das in Angriff nehmen. Vielleicht bringt es etwas dort noch mehr Druck zu machen, immerhin könnten die Schadensersatzansprüche weitaus steigen wenn es echt zu einem unfall kommt°!

...zur Antwort

Bei der Führerscheinzulassungs-Stelle würde ich mal nachfragen...

...zur Antwort

Ich hab neulich einen guten Artikel zum Thema Kfz-Versicherung gefunden. Vielleicht hilft dir das auch weiter - es wird aber keine konkrete Versicherung beworben, sondern es geht darum rauszufinden, worauf man achten sollte: https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-versicherung/

...zur Antwort

Hallo,

du brauchst dafür ein bestimmtes Überführungskennzeichen, das kannst du bei deiner Zulassungsstelle beantragen. Frag da mal nach. Wenn du den ganzen Papierkram erledigt hast und das neue Kennzeichen montierst, ist die Sache erledigt.

...zur Antwort

Welcher Art sind denn die Flecken?

Einfach mal mit Seifenlaufe einweichen und versuchen es rauszubürsten. Vielleicht geht es so schon weg. Sonst musst du zu härteren Methoden greifen, gibt bei den Fleckenentfernungsmitteln ja wahre Chemiebomben!

...zur Antwort

Du hast doch schon aufgezählt, was zu erledigen ist. Das kriegste hin. Und ja, den Fahrzeugschein solltest du dir nachmachen lassen, möglicherweise ist in der Werkstatt ja noch eine Kopie vorhanden? 

Die Kfz-Versicherung macht erahrungsgemäß die wenigsten sorgen. Die wollen ja euch als Kunden behalten, also werden die euch sicher gerne bei allen formalen Dingen helfen.

...zur Antwort

Wirf doch mal einen Blick in deinen aktuellen Vertrag. Was steht da zur Vertragslaufzeit und zur Kündigungsfrist?

Du hast ein Sonderkündigungsrecht, für den Fall das Leistungen geändert wurden oder du mehr bezahlen musst.

Ein guter Tipp ist natürlich auch dass du erst dann wechselst, wenn du schon eine Alternative in petto hast :-) Deine neue Versicherung kann dir dann auch helfen mit dem Papierkram.

...zur Antwort

Hallo, es gab neulich ein Urteil vom BGH das Autokäufern generell ein 2 Jähriges Garantierecht auf Gebrauchtwagen verspricht!!! Vielleicht kann dir das helfen. Google einfach mal danach :-)

Grüße

...zur Antwort

Du darfst all das an dein Auto tunen, was laut der Vorschriften kompatibel ist. Dazu musst du in deine Betriebserlaubnis kucken und das mit den gekauften Teilen abgleichen, da steht eine Nummer drinnen und die findest du wenn es kompatibel ist, in der Betriebserlaubnis wieder. Ich glaube kaum, dass zu StZO-konforme Teile findest, welche der Abklebung deiner Scheinwerfer dienen. Schau dir vielleicht die Bauteile einmal genau an, aber denke du musst dich von diesem Wunsch verabschieden.

...zur Antwort

Das ist nicht legal, da die Beleuchtungsvorschriften somit sicher nicht eingehalten werden. Die Leuchten des Autos dürfen laut StVO nicht abgeklebt werden.

...zur Antwort

Da können sich die Beiträge um 1000de Euro unterscheiden. Mir erscheint das was du bezahlst okay. Welche Leistungen sind denn inbegriffen?

...zur Antwort