Sofern eine eVB nicht genutzt wurde, beginnt auch der Versicherungsschutz nicht. Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Wenn jemand aber schon die eVB verwendet hat und auch den Vertrag abgeschlossen hat, sollte man noch einen Widerruf an die Versicherung schicken, wenn man im Nachhinein wechseln will. Das Widerrufsrecht erlischt aber nach 14 Tagen.

Hat man die eVB verwendet und keinen Vertrag abgeschlossen, reicht meist der Austausch der eVB von der Folgeversicherung.

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Da die Versicherungsbestätigung anscheinend schon für das Kurzzeitkennzeichen verbraucht wurde, ist sie nicht ein zweites Mal verwendbar. Das Kurzzeitkennzeichen wurde mit der Anmeldung gültig.

Die Kosten von etwa 40,- EUR sind relativ normal. Teilweise liegen die Preise aber auch darunter. Siehe im Anbietervergleich unter evbnummeronline.de/evb-nummer-kurzzeit/. Kurzzeitversicherungen von den normalen Versicherungsgesellschaften können sogar zwischen 80,- und 120,- EUR kosten.

Da du anscheinend auch dein Einverständnis für die Kurzzeitkennzeichen gegeben hast und mit dem Preis einverstanden warst, müsstest du es eigentlich auch zahlen. War wahrscheinlich eine etwas hektische Situation. Das nächste Mal am besten nicht so sehr unter Druck setzen lassen, vorher das Auto genau prüfen oder den Ablauf etwas anders planen.

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Die Regenrinne dürfte kein Problem sein, da der Reifen hier nicht so stark beansprucht wird. Wenn du allerdings etwas schräg auf dem Bordstein parkst, und der Reifen stark eingedrückt wird, kann sich das glaub ich schon auf den Zustand des Reifens auswirken. Ich meine, dass ich das mal irgendwo im Fernsehen gesehen habe. Bei einem Auto-Magazin oder sowas. Kann aber auch sein, dass durch das Bordsteinparken nur der Luftdruck beansprucht wird.

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Wie die anderen schon gesagt haben, ist das von der Schadenfreiheitsklasse abhängig, in der du vorher warst. Andere Begebenheiten gibt es nicht. Hier kannst du dir mal die Tabelle einer möglichen Rückstufung angucken:

http://www.versicherung-check.net/schadenfreiheitsklasse.html

Das ist aber nur ein Beispiel. Viele Versicherungsgesellschaften halten sich zwar daran. Es kann aber auch Abweichungen geben. In deinen Versicherungsbedingungen müsste auch eine Tabelle sein, wo die Rückstufung geregelt ist.

Ein Rabattretter ist meist erst vorhanden, wenn man in einer sehr hohen Schadenfreiheitsklasse ist.

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Von Steuern wird das bestimmt nicht gezahlt. Ist wohl eher Marketing. Dass in Deutschland ein paar Porsche als Polizeiautos rumfahren, finde ich aber okay. Die schnellen Sportwagen müssen ja auch irgendwie angehalten werden können.

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Also meine Versicherung zahlt auch. Und auch hierbei erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 1.000,- Euro. Guck am besten mal in deine Bedingungen oder frag direkt bei der Versicherung nach.

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Das ist das schlimmste. Vor allem wenn keine Parkplätze vorhanden sind. Das regt mich vor allem immer vor meiner Haustür auf. Manche können ihr Auto einfach nicht so parken, dass man Rücksicht auf andere nimmt. Echt schlimm.

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Dass das Auto aufgebrochen wird, kann dir überall passieren. Die Wachleute (falls vorhanden) kontrollieren die einzelnen Etagen im Parkhaus meist eher nicht.

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Stell dir doch mal vor ein Lastwagen fährt mit hoher Geschwindigkeit auf einen Mini und danach auf einen großen Mercedes. Der Mini wird wahrscheinlich weitaus mehr geschädigt sein als der Mini.

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Wenn du dir bei einem Auto vollkommen, kannst du es auch mit Hilfe eines Luftballons testen. Einfach einen nicht allzu doll aufgeblasenen Luftballon zwischen das Fenster halten und dann das Fenster schließen. Wenn das Fenster automatisch zurückkehrt, gibt es diesen Widerstand.

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Wenn die Markierung auf Landstraßen fehlen, kann es meiner Meinung nach schon gefährlich werden. Vielleicht würde ich da mal einen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen. Wenn die Markierungen in 30-Zonen oder innerhalb kleiner Ortschaften fehlen, ist es ja noch okay.

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Ja, die Garden Route ist doch bekannt. Dürfte keine Probleme ergeben.

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Also ich bin seit Anfang des Jahres bei der Admiral Direkt versichert. Die HUK war leider nicht günstiger. Kommt aber sicherlich auch immer auf das Fahrzeug an. Vergleichen kannst du hier: www.versicherungsrechnerkfz.de Den Beitrag für die HUK habe ich direkt bei HUK24 verglichen.

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Bei Firmenwagen sind oftmals auch Klauseln drin, dass nur Personen über 23 Jahren mit dem Auto versichert sind.

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Ich habe auch mal was ähnliches gehört. Aber ehrlich gesagt, kann ich es mir nicht vorstellen. Ein Lamborghini ist eher im Segment Supersportwagen unterzuordnen. Ein Porsche eher im Bereich Sportwagen. Porsche hat auch eine ganz andere Unternehmensausrichtung. Siehe auch beim Porsche Panamera. Das ist auch ein Kombi. Meiner Meinung nach würde Lamborghini seinen Erfolgspfad verlassen, wenn sie einen SUV bauen.

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Hybridautos kann man auch laden. Aber hatte Ashton nicht ein vollkommenes Elektroauto?

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