Du bist lt. Leasingvertrag (schau mal rein) dazu verpflichtet so einen Schaden unmittelbar zu melden. Die Reparatur allerdings must du selber übernehmen. Aber auch hier können Klauseln des Vertrags greifen. Also genau durchlesen.
Nein den Schaden bzw. die Kosten für den Schaden must du sicher selber tragen. Da wird dein Arbeitgeber keine Schuld oder Mitschuld treffen.
Das einfahren eines Motors ist in der Tat nicht mehr so ausschlaggebend wie es früher vielleicht einmal war. Aber das Warmfahren ist dafür immer noch sehr wichtig. Wenn du einen Motor vernünftig warm fährst, kann nicht viel passieren.
Auf alle Fälle auf die DOT achten (also wie alt der Reifen ist)! Aber beim Händler wirst du jetzt nicht mehr großartige Schnäppchen machen können. Da must du schon auf online-Börsen a la ebay ausweichen. Da kannst du mal schauen.
Ich empfehle dir erst mal eine Achsvermessung durchführen zu lassen. Das sollte Klarheit bringen und dann hast du es schwarz auf weiß. Anschließend kann man den Sturz bei vielen Fahrzeugen auch einstellen.
Ich sehe das auch so das die Polizei es nicht darf, wenn nicht gerade extrem sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Denn ein Auto welches in England zugelassen ist - und damit oftmals nicht den deutschen Tüv-Standards genüge trägt - darf hierzulande auch durch die Gegend fahren.
Doch es kann mittlwerweile hier sehrwohl eingetrieben werden. Es kann. Heisst aber nicht das es auch gemacht wird. Vor einem Jahr hatte ich den gleichen Fall. (Fahren über eine Busspur) Sollte dafür auch 120 Euro bezahlen. Habe es aber drauf ankommen lassen und haben nie wieder was davon gehört.
Das wird sogar seeehr teuer! Wenn du das erste mal ein Fahrzeug zulässt, dann startest du logischerweise mit hohen Prozenten. Und die kommen dich dann bei einem solchen Auto extra teuer. Ich tippe mal auf eine nette Summe im 4-stelligen Bereich pro Jahr. Aber locker.
Ich könnte mir höchstens denken das sich gewisse Krümmerteile etc. ausdehnen bei Hitze und dann nicht mehr 100% dicht sind sondern nur noch 99,5% oder so. Eine andere Idee hätte ich dafür jetzt auch nicht.
Mmh.. ich denke du solltest aus wirtschaftlichen Gründen eher einen Jahreswagen oder einen jungen gebrauchten mit deinen gewünschten Ausstattungsmerkmalen kaufen - von einem Händler. Dann hast du auch Garantie - aber nicht den großen Wertverlust eines Neuwagen.
Das wird schwierig. Denn das wird dann vermutlich nicht allzu lange halten denke ich mal. Bei der kleinsten Berührung oder durch ständige Vibrationen wird das sicher schnell wieder brechen. Mein Ratschlag wäre dir das Kunststoffteil - also die Halterung neu zu ordern.
Du erkennst doch auch am Aufkleber auf dem Nr. Schild bis wann du noch Tüv hast bzw. ist es dort auch für die Polizei etc. abzulesen. Zur Vorlage benötigst du diesen Bericht also nicht. Ich habe ihn noch nie für etwas benötigt. Worauf zielt deine Frage also ab?
Eine sog. Hohlraumversiegelung wird bei den meisten Neuwagen aus der heutigen zeit vorgenommen - und zwar ab Werk. Früher was das nicht so - da konnte man das nachträglich machen. Wird auch oftmals bei Oldtimern gemacht.
Ja das wäre jedenfalls ein Fortschritt zum Status Quo. Deshalb denke ich mal das es ein Schritt in die richtige Richtung wäre. Es gibt immerhin genug Leute die hungern müssen auf unserm Planeten
Das ist ganz sicher eine bedenkliche Entwicklung. Jedoch leben wir ja nach wie vor in einem freien Land - wo sich auch jeder das Auto seiner Wahl kaufen kann! Und daran wird sich wohl auch so schnell nichts ändern!!
Da gibt es meines Wissens nach auch keinen Unterschied. Es ist eben die Typenbezeichnung für das erste Z4 Modell. Der neue heißt jetzt e89.
Naja nicht anders als jedes andere Cabrio auch. Aber es ist ja keine richtiges Cabrio. Sondern eben nur ein Faltdach. Damit hat man meiner Ansicht nach keinerlei Probleme oder Nachteile im Winter.
Würde mit dem Auto fahren - mir aber einen anderen Parkplatz suchen. Einer der vielleicht etwas weiter weg ist, dafür aber kostenfrei. Das muss es doch in der Nähe der Schule geben oder nicht?
Laut meinem Kenntnisstand ist das der Tag der Feststellung. Denn wenn es ewig lange dauert bis das Gericht endlich urteilt, dann sollte der Fahrer ja nicht darunter leiden.
Eine generelle Erlaubnis dafür besteht nicht. Es muss dann schon ausdrücklich erlaubt sein. Sonst ist immer davon auszugehen das es verboten ist. Aber die Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel.