Doch, der macht was her. Noch längere Schnauze und böserer Blick. Mir gefällt es sehr gut und auch besser als das Vorgänger-Modell. Aber die 3er haben mir schon immer ganz gut gefallen...
Vielleicht hilft Dir ja auch dieses Video weiter, welches ich hier auf der Seite entdeckt habe.
http://www.autofrage.net/video/einen-ipod-im-auto-anschliessenDamit solltestv du bestimmt gut klar kommen. Und bei dem Preis kann man ja auch kaum viel falsch machen...
Ich würde auch empfehlen mal nach ähnlichen Wagen bei den großen Internetgebrauchtwagenbörsen (mobile.de, autoscout24.de) zu schauen und parallel dazu mal den DAT-Listenpreis und www.dat.de/gebrauchtfahrzeugwerte nachzuschauen.
Ich fande die letzten Regeländerungen gar nicht so schlecht. Es ist auf jeden Fall spannender geworden und es gibt mehr Überholmanöver. Vorher war es doch viel langweiliger, wo quasi nur durch Boxenstopps überholt werden konnte!
Hier ein Auszug zu dem Thema von unserer zuständigen Behörde: "Ihnen ist Ihr Führerschein entwendet worden, oder sie haben Ihn verloren und Sie sind in XX mit Hauptwohnsitz gemeldet?
Bitte beachten Sie, das der Inhaber einer Fahrerlaubnis den Verlust seines Führerscheins unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen hat, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet (§ 25 FeV).
Damit Sie schnell einen neuen Führerschein bekommen können, ist es notwendig, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen und den Ersatzführerschein beantragen.
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
wenn Ihr Führerschein nicht in XX ausgestellt wurde, sollten Sie sich zuerst an die Ausstellungsbehörde wenden und eine Karteikartenabschrift Ihrer Führerscheindaten anfordern. Diese Karteikartenabschrift dient uns als Nachweis, welche Führerscheinklassen Sie erworben haben. Verfügen wir nicht über Ihre FS-Daten, verzögert sich leider die Neuausstellung. Personalausweis oder Reisepass ggfs. vorläufigen Personalausweis 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch)
Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.
Die Gebühr für den Ersatzführerschein beträgt 38,70 EUR. Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 5,10 EUR.
Bei Anträgen, die am Antragstag bis 12.00 Uhr gestellt werden, kann gegen eine zusätzliche Expressgebühr in Höhe von 15,60 EUR der neue EU-Kartenführerschein am übernächsten Werktag bei uns abgeholt werden." Ich denke, dass wird in deiner Behörde nicht sehr anders aussehen...
Ja, da gibt es noch mehrere Städte, wo zumindest Hybrid-Busse getestet werden. In Dresden zum Beispiel der Solaris Urbino 18 Hybrid.
Schau mal das Video an, das Ergebnis ist erstaunlich und nicht so wie ich gedacht hatte...
http://www.youtube.com/watch?v=zWwK0eClp6YSchau mal hier:
http://www.das-kfz-portal.de/kfz-sonderkennzeichen/oldtimer_kennzeichen.html
Hier diese Übersicht müsste aktuell sein: http://www.netinform.net/H2/H2Stations/H2Stations.aspx?Continent=EU&StationID=-1
Was mir immer hilft ist die Sitzheizung! Wenn ich mal wieder Schmerzen in der Lendenwirbelsäule habe, dann stelle ich die Sitzheizung auf volle Pulle und die Schmerzen werden zumindest etwas gelindert.
Optisch gefällt der mir ganz gut. Erinnert entfernt an den neuen Scirocco wie ich finde. Und die Motordaten sind auch nicht schlecht. In der Klasse nicht der schlechteste Wagen denke ich.
Naja, Du kannst das ja nicht einfach wahrnehmen. Du musst Dich da bewerben und begründen warum Du überhaupt einen der 25 Swifts bekommen solltest. Das ist eine reine Marketing-Aktion mit Gewinnspiel-Charakter und kein normales Schnäppchen...
Ich könnte mir vorstellen, dass der ADAC so etwas anbietet. Einfach mal anrufen ist das beste denke ich. Braucht man denn für eine Oldtimer-Rallye überhaupt ein Training? Ich würde ihn da einfach direkt anmelden. Da kannst Du doch fahren wie Du willst. Einige Infos zu Oldtimer Rallyes findest Du hier: http://www.adac.de/_mm/pdf/AOR_2011_Kap.19_43144.pdf
Die gesetzliche Vorschrift findet sich im § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Danach gilt verkürzt, dass eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr als Werbungskosten berücksichtigungsfähig ist. Ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.
Nein, der TüV ist nicht berechtigt ein Verwarnungsgeld für eine überzogene HU zu nehmen. Das ignorieren die einfach. Allerdings ist es korrekt, dass der TüV dann nicht ab der Prüfung zwei Jahre gilt, sondern ab dem eigentlichen Termin.
Definitiv wach bleiben ist sehr schwer. Da hilft nur gut ausgeruht losfahren und viele Pausen und sofort anhalten, wenn man auch nur eine Spur Müdigkeit verspürt. Wenn ich mal Schwächephasen bei der Fahrt habe, mache ich beide Fenster auf und lasse erstmal ordentlich frische Luft rein. Dann mache ich das Radio etwas lauter und mache bei nächster Gelegenheit eine Pause.
Nein, es gibt keinen gesetzlich festgeschriebenen Termin. Es bietet sich aber an nach der O bis O Regel zu verfahren (Oktober bis Ostern mit Winterreifern. Aber da Ostern dieses Jahr sehr spät ist, kann man auch O bis A Regle sagen (Oktober bis April). Dann wirst du keine Probleme bekommen.
Circa einmal im Monat wird für ca. 5-8 Euro gewaschen. Hab auch immer einen Polsterreiniger da und etwas Wachs. Ansonsten aber nicht viel mehr. Also maximal so 100 Euro im Jahr.
Auf dem Kasten gibt es ein Verfallsdatum. Die Dinger halten auch nciht so lange, wie man denkt. Meiner Meinung nach auch etwas Abzocke.