Hier ein Zitat von dieser Seite: http://www.anwalt.de/rechtstipps/fussgaengerzone-rechtliches-zu-auto-fahrrad-segway-co_018978.html
"Skateboards sind ebenfalls ähnliche Fortbewegungsmittel i. S. d. § 24 Abs. 1 StVO. Sie ähneln wohl am ehesten den Rollern, da man sich ebenfalls durch Abstoßen fortbewegt. Skateboarder unterliegen also genauso wie Inlineskater den Vorschriften des Fußgängerverkehrs. Skateboarden ist also straßenrechtlich auch in Fußgängerzonen zulässig. Allerdings gilt für Skateboarder ebenso das Rücksichtnahmegebot gegenüber Fußgängern und ggf. die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Schritttempo."