Gültigkeit eines Fahrverbotes?
Fall: Jemand hat in Ungarn einen Unfall verursacht, bekommt ein paar Wochen später aus Ungarn einen Bußgeld-Bescheid und ein viermonatiges Fahrverbot. Das Bußgeld hat er bezahlt.
Kann das Fahrverbot vom Ungarischen Ministerium für Verkehrsangelegenheiten auch für in Deutschland geltend, erwirkt werden? Oder reicht es, wenn er sich ab in Kraft treten des Fahrverbots für vier Monate nicht mehr in HU blicken lässt? Und kann er in HU auch als Beifahrer bei einer Durchreise bei Kontrolle an der Grenze belangt werden?
Bitte keine Spekulationen schreiben, vermuten kann er selber, er braucht fundiertes Wissen, - danke