Das Reißverschluss-Verfahren muss immer angewendet werden, wenn eine Spur endet. So ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben, aber leider halten sich die wenigsten Deutschen dran und auch wenn sie es versuchen, schaffen viele es leider nicht.

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Also die Reifen können noch verwendet werden, wenn diese nicht durch UV-Licht porös oder anderweitig beschädigt worden sind. Es kann daher gut sein, dass die Reifen noch guten Gewissens verwendet werden können.

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Also ich glaube, dass man beim TÜV nicht zahlen muss, wenn man zeitnah dahin geht. Zahlen muss man glaub ich erst, wenn man von der Polizei erwischt wird. Es kann aber schon sein, dass man ab einer bestimmten Überschreitung eine Strafe zahlen muss.

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Also ich glaube, dass hängt stark von der Situation ab. Wenn die Dachlawine von einem öffentlichen Gebäude auf öffentlichen Grund fällt ist das glaub ich was anderes, als wenn das auf Privatgrund geschieht. Letztenendes sollte aber eigentlich die Vollkasko aufjedenfall zahlen. Aber ich glaube, dass die genaue rechtliche Lage dort etwas komplizierter ist.

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anders, und zwar so

Ich halte das Lenkrad meistens auch nicht in viertel vor 3 Position, denn es ist einfach ungemütlich. Meisten halte ich das Lenkrad auch um 9 fest, da es gemütlicher ist und auch noch sicher.

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Also wenn du den Besitzer nicht antreffen kannst, dann ist es am besten, zumindest am sichersten die Polizei zu rufen, denn kann einem keiner "ans Bein pinkeln".

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Ja Mischbereifung bedeutet, dass allgemein am Auto mehr als ein Reifentyp/marke montiert sind. Wie schon gesagt wurde, ist es einer einer Achse nicht erlaubt, aber auf zwei verschiedenen Achsen sind auch zB. 2 verschiedene unterschiedliche erlaubt.

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Ja diese Socks sind in keinster Weise mit Schneeketten zu vergleichen bzw, als Ersatz anzusehen. Wie demosthenes sind diese nur für sehr geringe Strecken geeignet und nicht für den Dauereinsatz konzipiert.

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Ich kann auch nur aus versicherungstechnischen Gründen dazu raten, zumindest Allwetterreifen aufzuziehen, besser wären natürlich Winterreifen. Es gibt zwar keine gesetzliche Regelung, aber wie immer sollte die Bereifung den Witterungsverhältnissen angepasst sein, damit die Versicherung im Falle eines Schadens keine Probleme macht.

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Also ich glaube nicht, dass es da irgendwelche gesetzlichen Beschränkungen gibt, da meistens die Bauweise des Autos schon beschränkend genug ist. Falls es doch Beschränkungen geben sollte, denke ich mal, dass die absolute Kapazität zählt.

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Also du musst ja bedenken, dass der Bordcomputer immer nur die Lufttemperatur als Messdaten hat und die Bodentemperatur kann schonmal, besonders morgens, schon um 0°C liegen, sodass eine Glättegefahr vorhanden ist.

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