Das geht schon. Aber ich schätze mal, wenn du nicht so versiert bist, können aus den 5 Stunden auch schnell mal ein ganzer Tag oder länger werden. Insofern solltest du nochmal überlegen, ob die Werkstatt wirklich so teuer ist. Spezielles Werkzeug braucht man nicht. Aber Standardausrüstung (kompletter Werkzeugkasten inkl. Multimeter, Isolierband) sollte man schon haben.

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Hallo, es könnte sein, dass es an den Glühkerzen liegt. Meistens gibt es diese Kaltstartprobleme bei defekten Glühkerzen aber erst bei recht niedrigen Temperaturen von ein paar Grad Celsius...

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Die Frage ist, was du als gute Geldanlage bezeichnest. Oldtimer, wie auch Kunst, werden in jüngerer Zeit immer beliebter als alternative, beständige Anlageform in Zeiten turbulenter Börsengänge. Daher würde ich sagen, wer eine "gute Geldanlage" in Oldtimer sucht, der will etwas sehr Beständiges. Und dann würde ich sagen, dass die großen Klassiker unter den Oldtimern am beständigsten sind.

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Ich habe mal geschaut, und es scheint keine explizite Angabe dazu im Bußgeldkatalog zu geben.

Am ehesten treffen vielleicht diese hier zu:

"Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt" , was mit 25 Euro Verwarngeld verbunden ist.

Oder: "Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt.", macht 50€ Bußgeld und 3 Punkte (?).

Oder: "Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt", macht 75€ Bußgeld und 3 Punkte (?).

siehe auch: http://www.delta-q.de/export/sites/default/de/downloads/enevbundesgesetzblatt.pdf

Ab 40 EUR Strafe kommen dann auch noch wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.

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Also was meinst du mit haftbar machen? Dass die Werkstatt dir neue Reifen besorgt? Das wohl nicht.

Auf alle Fälle hast du aber m.E. einen Anspruch auf Nacherfüllung, da die Werkstatt nicht wie gewünscht die Leistung erbracht hat.

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Ich glaube der Verkäufer muss ihm nicht mal versichert haben, dass kein Unfall vorlag. Vielmehr gilt Verschweigen von Tatsachen, sofern eine Pflicht zur Aufklärung vorliegt gilt auch als Täuschung. Und ich denke, dass ein Unfall als verkehrswesentliche Eigenschaft angesehen werden wird, zu welcher eine Aufklärungspflicht besteht.

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Eine intelligente Maut soll eine intelligente Verkehrssteuerung möglich machen. In erster Linie durch verschiedene Tariferhebungen zu verschiedenen Zeiten/für verschiedene Zonen. Die Tarife richten sich dann nach Nachfrage und aktueller Situation im Verkehrsnetz. So sollen Staus verhindert werden, Schadstoffemission und Lärm reduziert werden.

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Der Grund, weswegen sich in überschlagsmäßigen Formeln die Masse nicht in der Berechnung des Bremsweges wiederfindet ist meiner Meinung, dass die Bremsen des Fahrzeuges so stark ausgelegt sind, dass im Rahmen der möglichen oder erlaubten Beladung die Radhaftung zum limitierenden Faktor wird.

Eine zusätzliche Beladung von 100 kg bewirkt, dass mehr Kraft durch die Bremsbacken übertragen werden muss. Dies ist unproblematisch, problematisch ist eher, ob die Reifenhaftung erhalten bleibt.

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Besonders gefährlich ist es bei Tieren mit einem höheren Schwerpunkt, die nach dem Aufprall auf der Windschutzscheibe landen. Wenn du ein Reh von 30 kg Gewicht bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h "erwischst", dann kann schon schnell mal das Äquivalent einer halben Tonne Gewichtskraft auf deine Windschutzscheibe einwirken.

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Ich stimme den anderen beiden zu. Bei Tankstellen ließe sich in Zukunft ggf. Strom von solchen Anlagen ernten, der dann den Fahrzeugen zugeführt wird. Auch hier wäre der Maßstab wohl eher geringeren Ausmaßes. Ansonsten bleibt die Photovoltaik als einzelner Antrieb für ein Fahrzeug sicherlich ein "Gag", der PR Aufmerksamkeit auf sich zieht.

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Die Abgasnormen beziehen sich auf den Ausstoß von Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen, Stickstoffoxiden und Rußpartikeln. Denn diese Abgase gelten als besonders giftig.

Notabene: die Normen beziehen sich NICHT auf den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid.

Somit kann es sein, dass die beiden Kombis die gleiche Abgasnorm erfüllen, und dabei aber völlig unterschiedliche CO2-Ausstöße mit sich bringen.

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Grundsätzlich gilt, dass sich Autofahrer an die Straßenverkehrsregelungen des jeweiligen Landes zu richten haben, ob nun in Deutschland, im europäischen Ausland oder andernorts. In Frankreich lautet die ganz allgemein formulierte Regulierung:

"Sous réserve du respect des limitations de vitesse plus restrictives édictées en application du présent code, les conducteurs titulaires depuis moins de deux ans du permis de conduire sont tenus de ne pas dépasser les vitesses maximales suivantes : 1° 110 kilomètres/heure sur les sections d'autoroutes où la limite normale est fixée à 130 kilomètres/heure ; (...)"

Alle Autofahrer mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis (ab erstmaligem Erhalten des Führerscheins) dürfen also nicht schneller als 110 km/h fahren...

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Oh ja... beim Heckaufprall kann es schon bei Geschwindigkeiten von 5-10 km/h äußerst unangenehm sein und zu einem Schleudertrauma kommen. Kopfstützen sind unheimlich wichtig und meines Wissens sind Neufahrzeuge mittlerweile garnicht mehr ohne Kopfstützen zu kaufen (zu Recht). Aber auch bei vorhandenen Kopfstützen ist unbedingt auf das richtige Einstellen zu achten!Abstand Kopf-Stütze gering halten, Höhe der Kopfstütze sollte etwas höher als die Kopfhöhe sein,...

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