Du hast den Wagen doch Privat an einen Händler verkauft oder? Privatleute können beim Verkauf eines gebrauchten KFZ die Gewährleistung für Sachmängel vollständig ausschließen. Da du also keine Gewährleistungspflicht hast, kauft der Händler den Wagen wie gesehen. Anders ist es wenn du als Verkäufer Mängel verschweigst. Das heisst wenn du gewusst hast dass der Wagen einen Motorschaden hat dann kann der Käufer den Vertrag anfechten. Der Käufer muss dir allerdings nachweisen, dass du ihn arglistig getäuscht hast!

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Wie schon gesagt, dass kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Dein Vater kann sich bestimmt ganz einfach bei seiner Firma erkundigen.

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Neuwertige Winterreifen könnte schon ein wenig lauter sein als Sommerreifen. Allerdings ist der Unterschied normalerweise nicht sehr groß. Wenn es extrem ist würde ich mal untersuchen ob ein Problem mit den Reifen vorliegt.

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Also grundsätzlich ist das rote Kennzeichen im Ausland nicht zulässig. Dennoch ist die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Vorraussetzungen möglich:Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten und Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten. Die Niederlande toleriert wohl dieses Kurzzeitkennzeichen. Hier kannst du alles nachlesen. http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=17144&_nav_id1=11217&_nav_id2=11327&_nav_id3=11101&_lang=de

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Häufige Mängel sollen laut autozeitung.de Ausgeschlagene Stabilisatoren, verschlissene Bremsen oder defekte Leuchten sein. Trotzdem soll es ein sehr zuverlässiges Auto sein und als Gebrauchtwagen immer zu empfehlen. Ich habe bis jetzt auch von keinen größeren Problemen des BMW E60 gehört! http://www.autozeitung.de/gebrauchtwagentest/gebrauchtwagen-des-monats-bmw-5er-e60

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