Es zählt die zulässige Gesamtmasse. Den Anhänger von 750 KG zulässiger Gesamtmasse darfst du an jedes geeignete Zugfahrzeug hängen, dass du fahren darfst. Also Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen + Anhänger von 750 KG (beides zulässiges Gesamtgewicht). Der Anhänger zählt bei diesem Gespann sozusagen als "Luft". Dann zur Ausnahme: Der Anhänger darf mehr als 750 KG wiegen, wenn das Zugfahrzeug schwerer ist als der Anhänger (alles auf zulässiges Gesamtgewicht bezogen) und das Gespann 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
Da hab ich doch glatt mal wieder mein Lehrbuch ausgepackt. ;-) Also: "Prinzipiell ist links zu überholen. Rechts überholt werden dürfen nur Fahrzeuge, die sich zum Linksabbiegen eingeordnet haben sowie Schienenfahrzeuge.
Keine Regel ohne Ausnahme: Straßenbahnen dürfen in Einbahnstraßen links überholt werden oder immer dann, wenn die Schienen zu weit rechts liegen."
Dann noch was zu Haltestellen:
Generell gilt: An Omnibussen des Linienverkehrs, Straßenbahnen und gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Das gilt auch für den Gegenverkehr.
Achten Sie dabei auf ausreichend Seitenabstand, damit plötztlich auftauchende Fahrgäste, die vorher verdeckt waren, nicht gefährdet werden.
Problematisch sind dabei Haltestellen, die in der Mitte der Fahrbahn liegen. Wenn Fahrgäste ausssteigen, dars rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Eine Behinderung oder Gefährdung von Fahrgästen muss ausgeschlossen sein. Nötigenfalls muss gewartet werden.
Nähert sich ein Bus oder eine Straßenbahn der gekennzeichneten Haltestelle mit Warnblinklicht, darf nicht mehr überholt werden." (Lehrbuch "Fahren Lernen B, Verlag Heinrich Vogel)
War jetzt etwas ausschweifend, aber ich denke, es ist alles dazu gesagt. ;-)
Wenn man im Vorbesitz eines Führerscheins schon ist, verkleinert sich die Pflichtstundenanzahl beim Theorieunterricht von 12 auf 6 Stunden.
Wird normal bestellt und dann umgebaut. Also Pedale auf der Beifahrerseiter rein, den Piepser, Außenspiegel für den Fahrlehrer und Innenspiegel. Bei mir wurde sogar ein Leihauto für ca. 4 Wochen umgebaut, da beim Fahrschulauto ein LKW drauf gefahren ist und danach schrott war. Bis das neue kam, wurde mit einem umgerüsteten Auto vom Autoverleih gefahren.
Ich hab mal kurz in meinem Lehrbuch nachgeschaut (mach z. Z Führerschein). Dort steht: "Auch die Lichthupe kann als Warnzeichen sowie zur Ankündigung der Überholabsicht außerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt werden." Und weiter: "Viele Kraftfahrer verwenden die Lichthupe auch als Aufforderungssignal. Anderen Kraftfahrzeugführern soll damit die Weiterfahrt signalisiert werden. Das ist eigentlich nicht im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung, aber dennoch gänginge Praxis. Vertrauen Sie aber niemals blind auf die Lichthupe. Sie ist keine Garantie für freie Fahrt." Damit dürfte dein Frage beantwortet sein. (nach FAHREN LERNEN B, Verlag Heinrich Vogel)