Ich denke auch, es liegt ganz im Interesse der Automobilhersteller, dass die Fahrzeuge getestet und ins Bewußtsein der potentiellen Kunden gerückt werden. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die Tester dafür zahlen...

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Hallo,

bezüglich der Spiegel musst du dir nur Sorgen machen, wenn dir bereits ein Seitenspiegel fehlt. Denn der §56 StVZO regel, dass das Auto mindestens 2-3 Spiegel haben sollte, die Sicht nach hinten ermöglichen. Wenn du also 2 Seitenspiegel hast und lediglich der Rückspiegel verdeckt ist, bist du aus dem Schneider ;)

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Ohne zu wissen, um was für einen Dachhimmel es sich handelt würde ich erstmal allgemein Teppichreiniger empfehlen. Damit vorsichtig säubern sollte gute Effekte erzielen.

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10 cm entsprechen ja ungefähr 5% höheren Radstand, das könnte sich damit schon deutlich auf die Fahrstabilität auswirken - vorausgesetzt, man fährt auch entsprechend ;)

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Also die Personenbeförderung wird im §21 Personenbeförderung StVO geregelt.

Allerdings bezieht sich §21 (1) auf motorisierte Fahrzeuge (also keinen Einkaufswagen), so wie die meisten Unterparagraphen auch. Je nach dem, wie jung die beförderten Personen waren, könnte doch ein Unterparagraph greifen.

Daher denke ich, dass die Polizei über diesen Paragraphen nicht argumentieren könnte.

Das müssten allgemeinere Paragraphen sein, wie RalleNL schon meinte. Entweder wegen Alkoholisierung oder allgemeiner Gefährdung des Straßenverkehrs...

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Dieselmotoren mit Commonrail und anderen Hochdruckeinspritzern sollten heutzutage keine Benzinbeimischung mehr bekommen, weil die Einspritzdüse darunter leidet.

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Das kann man überhaupt nicht pauschalisieren. Insgesamt besteht natürlich ein kleiner Anreiz für alle Taxifahrer der Welt, einem Ortsfremden eine extra "Sightseeingtour" mitzugeben. So ist das System halt aufgebaut. Und das passiert auch sicherlich hin und wieder. Von einer richtig schlimmen Geschichte einer Ortsfremden in Deutschland habe ich aber erst einmal gehört. Das war aber auch echt wüst.

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Hier war gerade eine artverwandte Frage im Forum. Du könntest auch über den Einsatz von Rostschutzmitteln nachdenken.

Siehe auch Autobild: http://www.autobild.de/artikel/rostschutzmittel-im-test-35817.html

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Flotten- und Fuhrparkversicherungen gibt es nur für Firmen und Selbstständige, die über einen Mindestbestand an Fahrzeugen verfügen. Aber seit Oktober 2010 gibt es die Familienversicherung, da können jedenfalls mehere Fahrzeuge auf ein- und dieselbe Person angemeldet werden.

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Mein letzter Stand ist, dass es noch bis Februar 2012 dauert, bis das Wechselkennzeichen eingeführt wird. Und ich glaube, man muss das Kennzeichen wie der Name schon andeutet tatsächlich jedes Mal an- und abmontieren.

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Nein, rückwärts gerichtete Kindersitze sind tatsächlich sicherer. Der ADAC hat einen Test dazu gemacht, der zum Ergebnis kam, dass die rückwärts gerichteten Sitze den Kindernacken beim Unfall deutlich weniger belasten.

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Wenn man den Brennwert von Benzin im Hinterkopf hat und einen relativ niedrigen Wirkungsgrad für das tatsächlich beim Licht ankommende (20%) , dann würde ich sagen vielleicht 0,1 Liter pro Stunde Extraverbrauch. Das ganze als zusätzlichen Verbrauch pro 100 km anzugeben ist unpraktisch, da das Licht ja auch im Stand Benzin verbraucht.

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Nein mir ist es nicht wichtig!

Also für mich ist das absolute Nebensache...

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Zu Beginn des Jahres (im März, um genauer zu sein) wurde beschlossen, dass künstliche Fahrgeräusche in der EU erzeugt werden müssen, als akkustisches Warnsignal. Daher sind viele Hersteller auch bestrebt, dieses derzeit umzusetzen :).

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