Der auf vielen Bundes- und Landesstraßen aufgebrachte durchgehende Breitstrich hat für unterschiedliche Verkehrsteilnehmer jeweils eine spezielle Bedeutung. Hauptaufgabe des Mehrzweckstreifens ist, den Verkehr insgesamt flüssiger zu gestalten. Um dies zu erreichen, hat der Gesetzgeber relativ eindeutige Vorschriften erlassen. ƒ Pkw dürfen den Mehrzweckstreifen grundsätzlich nicht befahren. ƒ Die als Breitstrich durchgezogene Linie - so heißt es amtlich - ordnet an, dass landwirtschaftliche Zugmaschinen und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren müssen. ƒ Eine weitere Erwähnung findet der Mehrzweckstreifen - hier Seitenstreifen genannt - im § 5 StVO (Überholen). Danach muss der Führer eines langsameren Fahrzeuges seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen (mindestens 3 Fahrzeuge) das Überholen möglich ist. Dazu können auch geeignete Seitenstreifen (Mehrzweckstreifen) in Anspruch genommen werden. Aber Achtung, dies gilt nicht auf Autobahnen. Mit den langsameren Fahrzeugen spricht der Gesetzgeber hauptsächlich die Führer von Lastkraftwagen und -zügen an, deren Geschwindigkeit auf Bundes- und Landstraßen auf 60 km/h begrenzt ist.

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Dumm gelaufen, Du hättest vorher diese Fragen stellen müssen. Ein Anruf bei der Versicherung hätte Dir Klarheit verschaffen können. Mal eine Frage, wenn Dir Dein Chef einen Dienstwagen zur Verfügung stellt bedarf es eines Vertrages zwischen Dir und ihm. Auf wen wurde das Auto damals zugelassen, vermutlich Dein Chef ? Steuerlich gesehen entsteht für Dich damit ein Geldwerter Vorteil, den Du über Deine Lohnabrechnung, oder später in Deiner Steuererklärung verrechnen musst. Da Dein Arbeitgeber aber vermutlich Halter des Fahrzeugs ist und Du damit Dienstfahrten unternommen hast, muß es da einen Arbeitsvertrag geben, in dem diese Fragen geklärt worden sind. Ich denke das Risiko trägt der Chef, er ist der Halter und Versicherungsnehmer und verliert auch seinen Schadensfreiheitsrabatt. Du hast nach bestem Wissen, Gewissen und nicht vorsätzlich gehandelt. Außerdem warst Du zum Unfallzeitpunkt auf dem Weg zur Arbeitsstelle. Mein Rat, gehe zu einem Rechtsanwalt, lasse Dich vorab kostenpflichtig beraten, spreche dann mit Deinem Chef und entscheide danach Deine weitere Vorgehensweise. Gruß Manfred

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Wende Dich an den Hersteller oder eine gute Fachwerkstatt. Da wird Dir keiner eine andere Empfehlung geben können ohne das Risiko einzugehen einen immens teuren Schaden zu verantworten. Allerdings gehe ich persönlich davon aus, dass ein EU-Autohersteller so baut und konstruiert, dass auch andere Radios außer der Serienmäßigen nutzbar sein müssen. Entsprechende Adapter bieten alle Zubehörläden für jedes Fz-Modell. Das sollte man dann aber auch verwenden und nicht mit div. Materialien, dazu gehören auch normale Lüsterklemmen, verprutschen. (PS: Die rosten im Auto) Gruß Manfred

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Hast Du berücksichtigt das dieser LKW dem Sonn- und Feiertagsverbot unterliegt ? Diese LKW müssen jährlich zum TÜV ! Du unterliegst der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen und BAB. Diese Sonder Kfz fahren meist als Reisemobile, dann gelten aber veränderte Bedingungen. Für den Berufsverkehr ist das nicht ganz so einfach, damit willst Du praktisch ein Fahrzeug das alles tragen kann, aber wie ein PKW nutzbar ist. Davon träumt mancher Transport Unternehmer. Eine Zulassungsänderung und Planung ist Sache vom Straßenverkehrsamt, TÜV und der Versicherungswirtschaft. Gruß Manfred

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Wir packen uns heute keine Verbandskästen fürs Auto mehr selbst zusammen. Der Inhalt dieser Verbandskästen ist auf einem Beiblatt dokumentiert und liegt dem Kasten bei. Der Inhalt ist in Folie eingeschweisst unterliegt einem Verfalldatum und wird vom TÜV bei der Hauptuntersuchung geprüft. Angebrochene Packungen können in einer Apotheke steril wieder aufgefüllt werden. Gruß Manfred

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Mal angenommen, Du stehst vor einer roten Ampel, es fährt ein nachfolgendes Kfz ins Heck Deines Autos, dann trifft Dich keine Schuld. Der Fall liegt anders, wenn Du in einer Steigung vor einer auf Grün geschalteten Ampel, mit durchdrehenden Sommerreifen nicht weiter kommst. Dann handelt es sich nicht um einen technischen Mangel Deines Fahrzeugs, sondern um ein Auto das wintermäßig nicht ausgerüstet wurde und dann als Unfallverursacher gilt. PS: Es sollte heute jedem Autofahrer bekannt sein, dass Winterreifen nötig sind. Eine erneute Diskussion ob Winterreifen im Winter nötig sind ist hinreichend geklärt. Auch wenn unsere Politiker bei der Gesetzgebung keiner klaren Aussage fähig sind. Ich denke da fahren auch einige wegen bornierter Dummheit mit der falschen Bereifung. Es kam schon mal vor, dass es einen Wintereinbruch im Sommer gab. Dann fahren die meisten mit der falschen Bereifung, müssen ihr Auto stehen lassen oder wenn möglich unter Berücksichtigung und Ausschluss aller Risiken für andere ganz langsam rollen lassen. (§ 1 StVO) Gruß Manfred

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