Hallo, vielleicht hilft dir das etwas weiter:

"Bei Gelbphasen nach der Grünphase wird der Hintermann mit plötzlichem Bremsen des vorausfahrenden in der Regel rechnen müssen, wenn auch nicht mit einer Notbremsung (dann ggf. Quote, nur in ganz seltenen Ausnahmefällen Schuld des Vordermannes). Mit einem bloßem Orientierungsirrtum hat der Hintermann jedoch nicht zu rechnen. Auch hier gilt, der Beweis des ersten Anscheins spricht zunächst für die Schuld des Auffahrenden. Jedoch kann sich die Entlastung zumindest im Hinblick auf eine Quotenregelung schon aus der Situation als solcher ergeben. Wer bei Beginn der Gelbphase nach Geschwindigkeit und Annäherung vor der Kreuzung nicht mehr anhalten kann, hat keinen triftigen Grund zum plötzlichen Abbremsen. Gebietet ein Polizeibeamter trotz einer Grünphase plötzlich dem Vordermann halt, so kommt es auf die Voraussehbarkeit für den Auffahrenden an, ob dieser die Kollision allein zu vertreten hat oder nicht. Es kommt dabei auch hier wieder jeweils auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt dieses für jede Verkehrsunfallsituation. Zu beachten ist auch immer die Beweisbarkeit. Im Zweifel entscheidet, die Beweislast."

(Quelle: autorecht.net)

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