Bei einigen Blitzern (stationär wie auch mobil) gibt es noch den klassischen roten Blitz. Inzwischen wurden viele geräte dahin gehend aufgerüstet, dass die inzwischen mit Schwarzlicht blitzen. Das hat den Hintergrund, dass der helle Blitz gerade in der Dunkelheit sehr störend ist und den Fahrer ggf. vom verkehr ab lenkt. Die neuen erkennt man daran, dass die nur noch kurz aufleuchten.
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Kaufen kannst du dir jede die du willst.
Allerdings werden die Videos als Beweismittel nicht anerkannt.
“Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen. Wer mit der Dashcam Verstöße anderer aufnehmen und zur Anzeige bringen will, verstößt in den aller meisten Fällen gegen geltendes Recht.“
Allerdings gilt dabei immer eine interessen Abwägung.
Wenn dir aufgrund eine Straftat eines dritten ein schaden widerfährt kann das video der Dashcam u.U. als Beweismittel zulässig sein.
Ist halt noch rechtliches Neuland.