Bei Unfall mit Personenschaden zahlt auch dann die Haftpflicht des Unfallverursachers auch für Insassen. Die Haftpflicht des Verursachers zahlt grundsätzlich (bis auf wenige Ausnahmen) alle Schäden der Unfallbeteiligten, auch der eigene Mitfahrer.

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Nein. Die Anzeige ist privat, gewerbliche Angebote verboten. Wenn Du dort Leute mitnimmst, erzielst Du keinen Gewinn, sondern Du erhältst eine Kostenbeteiligung. Nur gewerbliche Fahrer benötigen einen Personenbeförderungsschein. Als Privater benötige ich den ja auch nicht, wenn ich Familie oder Freunde oder Kollegen befördere.

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