die Einstufung geht nach den Typenklassen. Die Typenklassen werden je nach Schadenshäufigkeiten beurteilt. z.B. bei der Kaskoversicherung wie beliebt ein Fahrzeug bei den unerlaubten Mitnehmern ist.

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Bei der Kündigung gibt es mehreres zu beachten. Wann ist die Hauptfälligkeit des Vertrages(ist nicht immer der 31.12.)?

Kündigst Du zum Jahresende liegt kein ganzes Versicherungsjahr vor, und der Versicherer hat das Recht auf Kurzzeittarif nachzuberechnen. Wird dann teuerer. Sollte man unbedingt vorher berechnen lassen, und dann vergleichen ob die Nachzahlung im Vergleich zur Einsparung einen Sinn ergibt.

Ein Versichererwechsel sollte man immer zum Jahreswechsel bzw. Hauptfälligkeit oder bei einen Fahrzeugwechsel machen.

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Also wenn die Nachbarin aufgefahren ist, liegt hier wohl ein Haftpflichtschaden vor, denn die Schuldvermutung wird immer dem Auffahrenden zugerechnet. Ausnahmen gibt es nur in ganz seltenen Fällen. z.B. Mitschuld durch Trunkenheit, Rückwärtsfahrt etc. Aber gesetzt dem Fall das die Anderen Versicherer für den Schaden aufkommen müssen, würde der erste Schaden nach einer ganz normalen Reparatur bezahlt werden. Der Zweite Versicherer hat in dem Fall nur eine Mehrkostenberechnung zu begleichen. Heisst wenn eine Schadenerhöhung stattfinden würde.

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Die Vollkaskoversicherung sollte man unbedingt beibehalten wenn die Schadensfreien Jahre schon sehr hoch sind (SF 16)etc. Eine Vergleichsrechnung zwischen Vollkasko und nur Teilkasko sollte man unbedingt durchführen, oder durchführen lassen. Weiterhin lohnt es sich auch uber einen Rabattretter bei hoher SF Klasse nachzudenken.

kappa99

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