Hast du denn garkeinen Führerschein, oder hast du nur keinen Führerschein um einen Anhänger mit zuführen? Das ist ja mittlerweile B und BE.

Wenn du Klasse B hast, dann darfst du einen normalen PKW führen, bis zu einer Gesamtlast von 3,5 Tonnen. Meiner Meinung schließt das also auch einen Einachsigen Anhänger mit ein, insofern die Gesamtmasse der Kombination keine 3,5 T überschreitet.

Mit BE darfst diese 3,5 T überschreiten, also zB einen Wohnwagen hinter dir am Fahrzeug ziehen.

Aber, selbst wenn du nur Klasse B hast und gesetz dem Fall man darf trotz keiner überschreitung von 3,5 t, dürfte es sich dann nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln:

Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat und benötigt bei eindeutigen Fällen im Verfahren nicht das Urteil eines Richters. Die Vorschriften im Bußgeldkatalog regeln die Höhe von Verwarnungsgeldern, Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten.

****Verwarnungsgelder (bis 35,- €) sind reine Geldstrafen und ziehen keine weitere Ahndung mit sich.**

Bußgelder (ab 35,- €) können zusätzlich Punkte in Flensburg bedeuten und zu einem zeitweiligen Fahrverbot führen.**

Bei einer Straftat gibt der Bußgeldkatalog eine Richtline vor, was die Punkte in Flensburg betrifft. Die Höhe der Geldstrafe, sowie die Erteilung eines Fahrverbots obliegt dagegen dem zuständigen Richter. (Quelle: http://lenkundruhezeiten.org/)

Aber ich bin mir da wirklich nicht sicher, vorallem weil ich auch deine Frage nicht explizit verstanden habe, und nicht weiß ob du GARKEINE Fahrerlaubnis hast (Moped mal abgesehen ;) ) oder eben nur nicht die RICHTIGE...

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